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HARTZ IV VOR GERICHT: Anschwellende Klagewelle

Es geht um das Existenzminimum. Und das ist „das Allerheiligste des Sozialstaatsprinzips“, sagt der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), Peter Masuch.

Es geht um das Existenzminimum. Und das ist „das Allerheiligste des Sozialstaatsprinzips“, sagt der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), Peter Masuch. Während die Politik indes seit Monaten um das Allerheiligste streitet, ziehen immer mehr Langzeitarbeitslose vor Gericht: Fast 180 000 Hartz-IV-Klagen gingen im vergangenen Jahr bei den Sozialgerichten ein – 17,3 Prozent mehr als 2009. Damit schwillt die Klagewelle seit Inkrafttreten der Hartz-IV- Reform 2005 Jahr für Jahr unvermindert an. Ein Lichtblick immerhin: Die Zahl der Eilverfahren, in denen Hartz-IV-Empfänger sofortigen einstweiligen Rechtsschutz verlangen, ging mit knapp 40 000 leicht zurück. Das lasse immerhin hoffen, dass die Zahl der Fälle, in denen Hilfebedürftige ihre blanke Existenz bedroht sehen, nicht weiter steigt, sagt Thomas Voelzke, Vorsitzender eines der beiden Hartz-IV-Senate des BSG in Kassel.

Dabei sind die Klagen nicht gleichmäßig verteilt: In den Städten sind es mehr als auf dem Land, im Norden mehr als im Süden und im Osten ein Vielfaches mehr als im Westen. So gingen 2010 in Bayern 12 207 Klagen ein, in

Berlin-Brandenburg dagegen 42 761. Das spiegele die Arbeitslosenquoten wider, sagt Voelzke. AFP

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