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Politik: Hartz soll Hartz bleiben

Regierung verteidigt ihre Reformgesetze für den Arbeitsmarkt

Berlin (asi/dpa). Die Bundesregierung will an ihren Plänen für die Arbeitsmarktreform trotz der Kritik ihres wichtigsten Beraters Peter Hartz festhalten. Regierungssprecher HansHermann Langguth sagte am Montag, das Hartz-Konzept werde nicht verwässert und weitestmöglich umgesetzt – es müsse aber im Bundestag zustimmungsfähig sein. Hartz hatte am Wochenende genau dies beklagt und gesagt, dass nun der rasche Abbau der Arbeitslosigkeit nicht mehr möglich sei. Im Zusammenhang mit den geplanten Personal-Service-Agenturen kritisierte Hartz vor allem die Gewerkschaften, die den Tariflohn für alle durchgesetzt und niedrigere Löhne für Leiharbeiter verhindert hätten. „Dann kann die Leiharbeit in großem Umfang nicht funktionieren.“

Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) wies darauf hin, dass bisher nur das erste von vier Gesetzespaketen auf den Weg gebracht worden sei. Es soll an diesem Freitag im Bundesrat beraten werden. „Wenn das Gesamtwerk steht, bin ich zuversichtlich, dass wir damit die Arbeitslosigkeit in Deutschland deutlich und drastisch herunterbringen werden“, sagte Clement. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit sei keineswegs ein Handicap. Wichtig sei, dass es die Möglichkeit abweichender Tarifvereinbarungen gebe. Auch Niedersachsens Ministerpräsident Sigmar Gabriel (SPD) hatte darauf hingewiesen, dass ein „deutlicher“ Lohnabstand zwischen den Tarifgehältern der Stammbelegschaft und der Leiharbeiter nötig sei, um Einstellungshemmnisse abzubauen.

Im Gegensatz zur Opposition, die die Gesetze vor der Verabschiedung im Bundesrat im Detail noch verändern will, setzen die Grünen auf Abwarten. Parteichef Fritz Kuhn sagte nach der Sitzung von Vorstand und Parteirat, die Regierungspläne müssten sich jetzt in der Praxis erweisen. Gegebenenfalls müsse dann über weitere Reformen gesprochen werden. Insbesondere bei den so genannten Minijobs hatten die Grünen bereits bei den Vorverhandlungen zu den Hartzgesetzen darauf gedrungen, die Regelungen nach einer kurzen Laufzeit zu überprüfen. Kritikpunkt ist dabei die Begrenzung der 500-Euro-Jobs auf den Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen. Die Grünen hatten sich hier für eine Erweiterung auf andere Branchen ausgesprochen, waren jedoch am Widerstand von SPD und Gewerkschaften gescheitert. Diese hatten eine Erosion der Niedriglohngruppen in den Tarifverträgen der betroffenen Branchen befürchtet.

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