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In Untersuchungshaft. Beate Zschäpe

© dapd

Politik: Hatte Berliner V-Mann Kontakt zur Terrorgruppe NSU ?

Spitzel der Polizei soll 2002 über brisante Informationen verfügt haben.

Von Frank Jansen

Berlin - Wolfgang Wieland nimmt es beinahe routiniert. „Wir sind ja Schläge in die Magengrube mittlerweile gewohnt“, sagte der Obmann der Grünen im NSUUntersuchungsausschuss des Bundestages, nachdem am Donnerstag bekannt geworden war, dass es wieder eine skandalträchtige Geschichte gibt. Diesmal geht es um Berlin. Die Abgeordneten erfuhren am Morgen von Unterlagen, die sie nicht hatten – und die brisant sein könnten. Demnach hat das Landeskriminalamt Berlin 2002 einen V-Mann geführt, der Informationen, vielleicht auch Kontakt zu dem untergetauchten NSU-Trio Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe hatte – und Beschuldigter im NSU-Verfahren der Bundesanwaltschaft ist. Der Name des Mannes ist dem Tagesspiegel bekannt. Es stellt sich nun die Frage, ob die Polizei womöglich der Bande auf die Spur kommen und die nach 2002 vom NSU verübten Verbrechen hätte verhindern können: sechs Morde, den Nagelbombenanschlag in Köln 2004 mit 22 Verletzten und Banküberfälle.

Der CDU-Obmann im Ausschuss, Clemens Binninger, sagte, man wisse noch nicht, wie relevant die Informationen seien. Die Abgeordneten forderten Berlin auf, die Akten zum Vorgang dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen. Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) kündigte eine Prüfung an und schickte einen Bericht über verdeckte Polizeiaktionen.

Unterdessen hat die Affäre um eine Akte des Militärischen Abschirmdiensts (MAD) zu Mundlos, die dem Ausschuss vorenthalten wurde, personelle Konsequenzen. Der langjährige Chef des Verfassungsschutzes von Sachsen-Anhalt, Volker Limburg, wurde am Donnerstag in den Ruhestand versetzt. Der Verfassungsschutz hatte im August auf Anfrage des MAD verneint, noch eine Kopie der MAD-Akte von 1995 über rechte Umtriebe von Mundlos als Rekrut bei der Bundeswehr zu haben. Die Papiere wurden nun doch gefunden. Darauf habe Landesinnenminister Holger Stahlknecht (CDU), heißt es offiziell, die Bitte Limburgs um Entlassung angenommen und Ministerpräsident Reiner Haseloff gebeten, die Versetzung in den Ruhestand zu vollziehen. Limburg ist der vierte Verfassungsschutzchef, der wegen des NSU-Debakels seinen Posten einbüßt.

Wegen der MAD-Akte zu Mundlos geriet, wie berichtet, der NSU-Ausschuss mit dem Verteidigungsministerium aneinander. Der MAD hatte 2012 erfahren, dass noch Unterlagen existieren, aber die Abgeordneten nicht informiert. Sie erhielten die Akte erst Dienstag. Inzwischen wurden auch bekannt, dass Mundlos trotz seiner rechten Umtriebe in der Bundeswehr zum Gefreiten befördert wurde.

Unterdessen hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag angeordnet, dass Beate Zschäpe in Untersuchungshaft bleibt. Zschäpe hatte sich am 8. November 2011 der Polizei gestellt. Der 3. Strafsenat des BGH verwies in seinem Beschluss auf die Argumente, mit denen er am 28. Februar eine Haftbeschwerde der Verteidiger Zschäpes verworfen hatte. Im damaligen Beschluss hieß es, Zschäpe sei dringend verdächtig, mit Mundlos und Böhnhardt eine terroristische Vereinigung gebildet sowie eine besonders schwere Brandstiftung begangen zu haben, um Beweismittel zu vernichten. Zschäpe hatte am 4. November 2011 in Zwickau die Wohnung angezündet, in der sie mit den beiden Männern gelebt hatte.

Zschäpes Anwälte warfen im August der Bundesanwaltschaft vor, sie verzögere die Erhebung der Anklage. Dem widerspricht der BGH. Im neuen Beschluss heißt es, naheliegend sei, dass bei 600 Bänden Ermittlungsakten und 780 Beiakten „einer früheren Anklageerhebung tatsächliche Hindernisse entgegenstehen“. Die Anwälte kontern, der BGH habe seine Vorgaben, das Ermittlungsverfahren sei zügig zum Abschluss zu bringen, „faktisch aufgeweicht“.F. Jansen/Ch. Tretbar

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