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Politik: Hauptberuflich abgeordnet

Rot-Grün will die Regeln für Nebenjobs verschärfen. Sollen sie sogar genehmigungspflichtig werden?

Von Matthias Meisner

Berlin - Bis Ende Februar will die rot- grüne Koalition einen Gesetzentwurf zur Neuregelung von Nebeneinkünften von Politikern vorlegen – falls die Union sich nicht bewegt. Ob es so weit kommt, ist offen. Denn auch in der Spitze der Union verfestigt sich die Auffassung, dass man mit einem schlichten Festhalten am Status quo ins Hintertreffen geraten würde.

Werner Schulz, Grünen-Wirtschaftspolitiker, fordert einen „Selbstreinigungsprozess“. Dafür genügen seiner Meinung nach nicht allein Transparenzrichtlinien und Sanktionen bei verschwiegenen Nebeneinkünften. Schulz sagte dem Tagesspiegel, nach der Melodie „Es geht alles vorüber, es geht alles vorbei“ sei das Problem nicht zu lösen. Zulässige Nebentätigkeiten müssten „als immer nur sehr stark untergeordnet“ definiert werden, „vom Charakter, vom Pensum, von der Einkunftshöhe“ her. Die Abgeordnetentätigkeit müsse bei allen Parlamentariern wieder „zur Hauptbeschäftigung werden“, was derzeit nicht der Fall sei. Rätsel geben Schulz da viele auf – ob nun Gewerkschaftsfunktionäre oder solche, die einen Job in der Wirtschaft haben. Der Grüne fragt sich auch, ob Parteichefs oder Generalsekretäre die Doppelbeanspruchung aus Partei- und Parlamentsarbeit unter einen Hut bekommen. Einen Widerspruch sieht er auch, wenn es um die Rolle der Regierungsmitglieder geht, „denn die üben ihr Mandat nur in Nebentätigkeit aus, obwohl sie sonst keine Nebentätigkeit ausüben dürfen“. Allein in der Grünen-Fraktion betrifft das 15 von 55 Abgeordneten.

Schulz schlägt vor, dass Nebentätigkeiten beim Bundestagspräsidenten beantragt und dann vom Geschäftsordnungsausschuss oder Ältestenrat genehmigt werden. „Wir werden als Parlament erst dann Glaubwürdigkeit zurückgewinnen, wenn wir hier ganz klare Verhältnisse bekommen.“ Eines scheint sicher: Rasch wird die Politik das Thema nicht los. Und mancher zieht Konsequenzen. Der CDU-Abgeordnete Reinhard Göhner, „neben“ seiner Abgeordnetentätigkeit Hauptgeschäftsführer der Deutschen Arbeitgeberverbände, will nach „Handelsblatt“-Informationen nicht mehr für den Bundestag kandidieren. Der frühere Grünen- Staatsminister Ludger Volmer gab zu, Teilhaber und Mitarbeiter einer Firma zu sein, die Geschäfte für deutsche Unternehmen im Ausland anbahnt. „Als Geschäftsmann kann ich nicht verschweigen, dass ich Abgeordneter bin“, sagte er dem „Stern“. Die VW-Gehaltsaffäre wird derweil zum Fall für den Staatsanwalt. Spezialisten der Zentralstelle für Wirtschaftskriminalität ermitteln „in alle Richtungen“.

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