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Fürs Album: Die AfD-Fraktion stellt sich bei der ersten Bundestagssitzung fürs Foto auf.

© AFP

Herausforderung für den Bundestag: Wachsam gegen die Normalisierung der AfD

Die AfD überschreitet mit manchen ihrer Positionen die Grenzen des Sagbaren. Zu verhindern, dass sie damit verändert, was als normale Ansicht gelten kann, ist auch Aufgabe des Bundestags. Eine Kolumne.

Das Gerangel um Normalisierung hat begonnen. Beatrix von Storch hatte es nach der Wahl unter Beifall angekündigt: „Jetzt wird normalisiert.“ Albrecht Glaser wurde nicht ins Präsidium des Bundestags gewählt, die AfD hält an ihm fest. Der Subtext dieser Abstimmungsfrage lautet: Darf jemand, der die Religionsfreiheit für eine bestimmte Gruppe abgeschafft sehen möchte, Vizepräsident des Bundestags sein – darf die Position „normal“ sein?

Auch ein Platz des Gerangels um Normalisierung sind die Versuche der politischen Einordnung der AfD. Es handele sich nicht um einen „Nazi-Trupp“, so ein Kommentar in der „FAZ“. Und es stimmt: Es handelt sich hier nicht um einen „Nazi-Trupp“. Während ein Nazi zwingend Rassist sein muss, gilt das nicht umgekehrt, dass jeder Rassist zwingend Nazi ist. Man könnte von Nazi-Akzeptierern sprechen: Der Vorsitzende der Gesellschaft für deutsche Sprache, Peter Schlobinski, und andere entlarven den Sprachgebrauch einzelner Mitglieder als „Nazi-Rhetorik“. Die Rhetorik verweist aber auf Ideologie und eine teilweise offene Agenda: die Relativierung der Bedeutung der Shoa für unsere Gegenwart, Aufrufe zum Stolz auf deutsche Soldaten im Zweiten Weltkrieg etc. Nur grenzwertig oder schon Nazi-Positionen? Im Stuttgarter Landtag hat die AfD einen Neonazi angestellt. Ja, man kann nicht von einzelnen Mitgliedern auf die ganze Partei schließen, aber erstens handelt es sich um einige der prominentesten Mitglieder und zweitens lässt sich eins eben doch für die gesamte Partei sagen: Wer AfD-Mitglied ist, akzeptiert zumindest solche Positionen, in dem er sie entweder befürwortet oder toleriert. Unkenntnis dessen ist weder realistisch noch eine Entschuldigung. Wer in die AfD eintritt, macht das im schlimmsten Fall genau wegen solcher Positionen – und im besten Fall trotz dieser. Aber wo verläuft die Grenze zwischen „Akzeptieren“ und „ein Teil sein“? Die Dinge nicht beim Namen zu nennen, ist nie eine gute Idee.

Einige AfD-Abgeordnete haben Verbindungen zu rechtsextremen Organisationen

Im Übrigen befinden sich unter diesen Abgeordneten einige, die in Verbindung stehen mit rechtsextremen Gruppen wie der „Identitären Bewegung“ oder der „Patriotischen Plattform“. Organisationen also, die der Verfassungsschutz beobachtet, weil er sie als „staatsgefährdend“ einstuft. Absurder könnte die Lage nicht sein: Der mit dem Schutz der Verfassung beauftragte Geheimdienst (wie immer man zu ihm stehen mag), beobachtet Gruppen, deren Mitglieder selbst Teil der gesetzgebenden Gewalt sind und sogar zur Kontrolle der Geheimdienste mandatiert werden können. Wer beobachtet in Zukunft eigentlich wen?

Im Bundestag ist jetzt höchste Wachsamkeit nötig, um eine Normalisierung zu verhindern: Wer versucht, den Konsens der Verfassung aufzuheben, beispielsweise indem er oder sie die Menschenrechte, wie die Religionsfreiheit, nicht mehr für alle, sondern nur noch für bestimmte Menschen geltend machen will, darf keinen Raum bekommen, diese Ideen zu debattieren (geschweige denn über sie abstimmen zu lassen oder Anträge dazu zu stellen). Eine besondere Verantwortung kommt wohl dem zweithöchsten Amt der Republik zu, dem des Präsidenten des Deutschen Bundestags. Ein Amt, das jetzt ein erfahrener Politiker innehat, nämlich der dienstälteste Abgeordnete seit dem Bestehen des Bundestags: Wolfgang Schäuble. Wenn je Weisheit und Erfahrung gefragt waren, um zu verhindern, dass anti-demokratische Haltungen zur Normalität in der höchsten demokratischen Einrichtung selbst werden, dann ist das die Stunde.

Deniz Utlu

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