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"Herdprämie" vor Gericht: Eine bayerische Spezialität: das Betreuungsgeld

Das Betreuungsgeld geht auf die CSU zurück. Jetzt könnte es vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern - weil der Bund bei seiner Verabschiedung Kompetenzen überschritt. Zum Trost könnte die CSU es ja dann exklusiv wieder einführen. In Bayern. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Fabian Leber

Es wäre ein Treppenwitz der Geschichte. Die CSU gilt, vielleicht neben der Bayernpartei, als die föderalistischste aller Parteien in Deutschland. Ohne sie hätte es das Betreuungsgeld nicht gegeben. Mit bayerischer Sturheit drückte CSU-Chef Horst Seehofer es gegen Widerstände durch – wie auch die Pkw-Maut. Was wurde nicht alles gegen die „Herdprämie“ ins Feld geführt: dass sie rückständig sei, weil sie Frauen vom Arbeitsmarkt fernhalte; und dass die Kinder von Migranten die Leidtragenden seien, weil sie zu Hause blieben, statt in der Kita Deutsch zu lernen.

Am Ende könnte das Betreuungsgeld aber nicht an diesen Einwänden scheitern. Sondern daran, dass es gegen das Föderalismusprinzip verstößt. Zum Verhandlungsbeginn vor dem Bundesverfassungsgericht jedenfalls ließen mehrere Richter durchblicken, dass der Bund möglicherweise gar kein Recht hatte, hier zu handeln. Sollte das Gericht so urteilen, dann wäre das eine Folge verschiedener Verfassungsreformen, die die Länder stärken sollten – und speziell auch von der CSU so gewollt waren. Ein Trost bliebe Horst Seehofer ja noch: Er könnte das Betreuungsgeld exklusiv in Bayern wieder einführen – und sich dann dort noch einmal zünftig dafür feiern lassen.

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