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Die Todeszelle des berüchtigten Gefängnisses von Huntsville in Texas.

© picture alliance / dpa

Hinrichtung per Giftspritze: EU will Exportregeln verschärfen

Die EU will den Export von Substanzen, die bei Exekutionen verwendet werden können, strenger regulieren.

Im vergangenen Mai erklärten die texanischen Justizbehörden, dass sie eine ausreichende Lieferung des Narkosemittels Pentobarbital erhalten hätten. Der Nachschub werde genügen, um mindestens zwei unmittelbar bevorstehende Hinrichtungen durchzuführen, erklärten die Behörden. Sie ließen zwar offen, woher die Substanz stammte, die in den USA häufig bei Exekutionen als Bestandteil des Giftcocktails eingesetzt wird. Ein Hersteller aus der EU dürfte aber als Lieferant kaum infrage kommen. Denn seit Jahren setzen europäische Pharmahersteller ein Zeichen gegen die Todesstrafe, indem sie Gefängnisse in den USA und in anderen Ländern gezielt vom Nachschub mit Betäubungsmitteln ausschließen. Jetzt will die EU die bestehenden Regeln zur Ausfuhr von Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe oder zu Folterzwecken verwendet werden können, weiter verschärfen.

Ursprüngliche EU-Verordnung stammt aus dem Jahr 2005

Bereits im Jahr 2005 setzte die EU ein Signal gegen Folter und Hinrichtungen. Die damals ausgearbeitete Anti-Folter-Verordnung nannte zwar elektrische Stühle, Galgen oder Fesselungsbretter im Export-Index, aber von Pharmaprodukten war noch nicht die Rede. Das änderte sich 2011, als die EU-Kommission die Verordnung verschärfte. Die Liste der genehmigungspflichtigen Exportgüter wurde um acht Beruhigungsmittel erweitert, die regelmäßig in Hinrichtungsspritzen in den USA zum Einsatz kommen – darunter eben jener Betäubungsstoff Pentobarbital, der unter anderem im Juni bei einer Exekution in Texas verwendet wurde.

In US-Gefängnissen werden ständig neue Chemikalien verwendet

Auf der Liste der genehmigungspflichtigen Substanzen steht seit 2011 auch der Wirkstoff Thiopental. Zuvor hatte der damalige Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) die deutschen Pharmahersteller schriftlich gebeten, auf Lieferungen des Narkosemedikaments in die USA zu verzichten. Und im Jahr 2010 hatte Großbritannien strikte Exportkontrollen für den Wirkstoff verfügt. All diese Maßnahmen führten dazu, dass die Henker in den USA auf andere Substanzen für die Giftspritzen zurückgriffen. Im US-Bundesstaat Utah hatten die Boykottmaßnahmen der europäischen Hersteller makabre Auswirkungen: Todeskandidaten können hier künftig wieder vor ein Erschießungskommando gestellt werden, falls eine Tötung per Giftspritze nicht möglich ist.

Handelsausschuss des EU-Parlaments billigte die Verschärfung

Derweil werden in US-Gefängnissen immer wieder neue Chemikalien bei Exekutionen verwendet, sobald die EU bestimmte Medikamente beim Export in Länder mit der Todesstrafe einer Genehmigungspflicht unterwirft. Deshalb hat der Handelsausschuss des Europaparlaments am vergangenen Dienstag eine weitere Verschärfung der Anti-Folter-Verordnung gebilligt. Die geplante Revision enthält unter anderem eine Klausel, mit der neue, bislang noch nicht erfasste Giftspritzen-Chemikalien schnell zur Liste der genehmigungspflichtigen Substanzen hinzugefügt werden könnten. Zudem soll eine Exportlizenz der fraglichen Substanzen in Länder mit der Todesstrafe nur dann erteilt werden, wenn der Hersteller ein Distributionssystem vorweisen kann, das allein medizinischen Zwecken dient. Damit soll ausgeschlossen werden, dass ein Narkosemittel am Ende nicht doch im Todestrakt eines Gefängnisses landet.

Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie befürchtet Folgen für Kliniken

Die europäische Gemeinschaft sollte zu ihren Werten stehen „und diese in ihrer Handelspolitik widerspiegeln“, verteidigt der Vorsitzende des Handelsausschusses, Bernd Lange (SPD), die geplante Verschärfung. Ähnlich sieht das Maya Foa von der Londoner Menschenrechtsorganisation „Reprieve“: Die EU müsse schnell reagieren, „weil in den Gefängnissen in den USA enorme Anstrengungen unternommen werden, um neue Substanzen für die Exekutionen aufzutun“. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie befürchtet indes, dass durch die Neuregelung die Ausstattung in den Kliniken beeinträchtigt werden könnte. „Wir hoffen, dass dadurch die Versorgung der Krankenhäuser in den betroffenen Ländern nicht behindert wird“, sagt Norbert Gerbsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Verbands.

Bevor die Neufassung der Anti-Folter-Verordnung Gesetz wird, müssen sich Europaparlament und EU-Mitgliedstaaten über den Text einigen. Damit sei in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen, heißt es in Brüssel.

Der Text erschien in der "Agenda" vom 29. September 2015 - einer Publikation des Tagesspiegels, die jeden Dienstag erscheint. Die aktuelle Ausgabe können Sie im E-Paper des Tagesspiegels lesen.

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