Hintergrund: Der Kompromiss zum Bleiberecht
Langjährig geduldete Ausländer haben ab sofort unter bestimmten Bedingungen ein Bleiberecht in Deutschland. Ein Überblick über den Kompromiss der Innenminister von Bund und Ländern.
- Alleinstehende
müssen seit mindestens acht Jahren ununterbrochen in Deutschland leben. Bei Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, das den Kindergarten oder die Schule besucht, reichen sechs Jahre aus.
- Bis zum 30. September 2007 muss die deutsche Sprache ausreichend beherrscht werden.
- Es darf keine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat gegeben haben.
- Im Falle des Ausschlusses eines Familienmitglieds wegen Straftaten erfolgt grundsätzlich der Ausschluss der gesamten Familie.
- Kein Bleiberecht erhalten auch Personen mit Bezüge zu Extremismus oder Terrorismus".
- Es muss ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis vorliegen.
- Der Lebensunterhalt einer Familie muss ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen gesichert sein. Ausnahmen sind hier möglich.
- Um eine Arbeitsplatzsuche zu ermöglichen, ist bis zum 30. September 2007 eine weitere Duldung möglich - wer bis dahin ein verbindliches Arbeitsangebot nachweisen kann und die anderen Kriterien erfüllt, erhält auch eine Aufenthaltserlaubnis.
- Eine Aufenthaltserlaubnis wird zunächst befristet auf maximal zwei Jahre erteilt. Eine Verlängerung erfolgt, wenn die Voraussetzungen weiter erfüllt werden.
- Ausländer, die nach dieser Regelung keine Aufenthaltserlaubnis erhalten können, sollen konsequent abgeschoben werden.
(tso/ddp)
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