zum Hauptinhalt

Hintergrund: Der Kompromiss zum Bleiberecht

Langjährig geduldete Ausländer haben ab sofort unter bestimmten Bedingungen ein Bleiberecht in Deutschland. Ein Überblick über den Kompromiss der Innenminister von Bund und Ländern.

- Alleinstehende

müssen seit mindestens acht Jahren ununterbrochen in Deutschland leben. Bei Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, das den Kindergarten oder die Schule besucht, reichen sechs Jahre aus.

- Bis zum 30. September 2007 muss die deutsche Sprache ausreichend beherrscht werden.

- Es darf keine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat gegeben haben.

- Im Falle des Ausschlusses eines Familienmitglieds wegen Straftaten erfolgt grundsätzlich der Ausschluss der gesamten Familie.

- Kein Bleiberecht erhalten auch Personen mit Bezüge zu Extremismus oder Terrorismus".

- Es muss ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis vorliegen.

- Der Lebensunterhalt einer Familie muss ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen gesichert sein. Ausnahmen sind hier möglich.

- Um eine Arbeitsplatzsuche zu ermöglichen, ist bis zum 30. September 2007 eine weitere Duldung möglich - wer bis dahin ein verbindliches Arbeitsangebot nachweisen kann und die anderen Kriterien erfüllt, erhält auch eine Aufenthaltserlaubnis.

- Eine Aufenthaltserlaubnis wird zunächst befristet auf maximal zwei Jahre erteilt. Eine Verlängerung erfolgt, wenn die Voraussetzungen weiter erfüllt werden.

- Ausländer, die nach dieser Regelung keine Aufenthaltserlaubnis erhalten können, sollen konsequent abgeschoben werden.

(tso/ddp)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false