zum Hauptinhalt

Politik: Hintergrund: Deutschlands strategische Ölreserven

In der Bundesrepublik sind Vorräte für Öl und Treibstoff für Krisenfälle per Gesetz geregelt.

Berlin (02.09.2005, 15:27 Uhr) - Der Erdölbevorratungsverband (EBV) in Hamburg hat die Pflicht, Produkte (Motoren- und Flugbenzin, Dieselkraftstoff, leichtes und schweres Heizöl) oder Rohöl in einer Menge zu bevorraten, die dem Verbrauch in der Bundesrepublik in 90 Tagen entspricht. Dazu haben sich sowohl die EU als auch die Mitglieder der Internationalen Energieagentur (IEA) verpflichtet.

Der Vorrat beträgt laut aktuellen Regierungsangaben 25,2 Millionen Tonnen - 13,4 Millionen Tonnen Rohöl und 11,8 Millionen Tonnen Öl- Produkte. Die Vorräte sind bundesweit verteilt, ein Großteil lagert im Norden als unterirdischer «Ölsee» 1000 bis 1500 Meter tief in Salzkavernen. EBV-Mitglieder müssen alle deutschen Unternehmen sein, die Erdöl einführen oder verarbeiten.

Das Bundeswirtschaftsministerium kann Mengen der 90-Tage-Reserve freigeben «zum Zwecke der Verhütung unmittelbar drohender oder Behebung eingetretener Störungen in der Energieversorgung». Als Störung gilt, wenn auf dem Weltmarkt nicht in ausreichendem Maß Öl und Produkte beschafft werden können, egal zu welchen Preisen. Eine Freigabe ist auch möglich, wenn dies die EU oder die IEA anordnen.

Bei einer Freigabe müssten die Reserven allerdings zum aktuellen Preis auf den Markt geworfen werden. Mit dem Geld würden laut EBV zunächst Kredite abgezahlt, die zum Erwerb der Reserve aufgenommen wurden. Bleibt etwas übrig, könnten laufende Kosten beglichen werden. An den Staat fließt kein Geld; das sieht das Gesetz nicht vor.

Eventuell könnten sich durch überschüssige Verkaufserlöse die Beiträge der EBV-Mitglieder zur Bevorratung reduzieren, wovon Autofahrer möglicherweise indirekt profitieren könnten. Dass die auf den Markt geworfene Vorratsmenge als zusätzliches Angebot den Preis drückt, wird von Experten auch unter Hinweis auf die jahrelangen Erfahrungen mit entsprechenden Schritten der OPEC bezweifelt.

Von der strategischen Reserve zu unterscheiden ist die so genannte Bundesrohölreserve. Diese wurde von 1974 bis 1981 vom Bund in einer Menge von 7,32 Millionen Tonnen angeschafft und in einem Salzstock in der Nähe von Wilhelmshaven eingelagert. Diese Reserve bestand unabhängig von den 90-Tage-Beständen des EBV. 1997 hat die damalige CDU-geführte Bundesregierung den Verkauf dieser Reserve angeordnet.

Obwohl sich die EBV-Bevorratungspflicht auf 90 Tage beläuft, sind die Gesamtbestände an Reserven in Deutschland erheblich höher. Umfangreiche Mengen werden freiwillig auch von Verbrauchern gehalten, besonders im Heizölsektor. Zudem halten Raffinerien operative Bestände zur Sicherstellung ihres Produktionsbetriebes. (tso/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false