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Politik: Hintergrund: Die Erhöhung der Rundfunkgebühren

In Stuttgart hat am Mittwoch auch das letzte der 16 Landesparlamente für die Erhöhung der Rundfunkgebühren um 88 Cent auf 17,03 Euro im Monat gestimmt. Doch ganz so sicher ist es noch nicht, wie hoch die Gebühreneinnahmen tatsächlich ausfallen werden.

Hamburg/Stuttgart (17.03.2005, 11:41 Uhr) - Damit wissen nun sowohl ARD, ZDF und Deutschlandradio wie auch die Fernsehzuschauer und Radiohörer, mit welchen Einnahmen und Kosten sie bis Ende 2008 zu rechnen haben. Seit 2001 galt eine Gebühr von 16,15 Euro, die den Sendern Einnahmen von gut sechs Milliarden Euro pro Jahr brachte. Künftig dürften es jährlich etwa 350 Millionen mehr sein.

Doch ganz so sicher ist es noch nicht, wie hoch die Gebühreneinnahmen tatsächlich ausfallen werden. Denn der Staatsvertrag, in dem die neue Gebühr festgelegt ist, enthält noch andere Neuerungen. Da ist beispielsweise die neu eingeführte Gebührenbefreiung für die Empfänger des ebenfalls neu geschaffenen Arbeitslosengeldes II (Stichwort: Hartz IV). Je mehr Hartz-IV- Betroffene es gibt, umso weniger Geld fließt in die Kasse der Sender.

Auf der anderen Seite stehen Mehreinnahmen, die sich aus weiteren Neuregelungen ergeben könnten. Zum einen wird das so genannte Hotelprivileg eingeschränkt. Der bisherige 50-prozentige Gebührenrabatt für Hotelbetriebe ist künftig auf Häuser mit höchstens 50 Zimmern begrenzt. Größere Hotels erhalten nur noch eine Ermäßigung um 25 Prozent. Auch wer Rundfunk und Fernsehen ausschließlich über einen Computer aus dem Internet empfängt, soll bald Gebühren zahlen. Hier soll aber bis Ende 2006 ein Moratorium gelten.

Bekanntlich gelingt es der Gebührenzugszentrale (GEZ) längst nicht, alle Zahlungspflichtigen ausfindig zu machen und von ihnen die Gebühren einzutreiben. Auch hier haben sich die Landesregierungen etwas einfallen lassen - und sind damit bei Datenschützern auf massiven Protest gestoßen. Im neuen Staatsvertrag wird nämlich festgelegt, dass die von den Rundfunkanstalten beauftragte GEZ wie jede nicht-öffentliche Stelle «personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen» kann.

Damit erhält die GEZ die Möglichkeit, sich bundesweit im kommerziellen Adressenhandel Millionen von Adressen zu besorgen und mit ihrem eigenen Bestand abzugleichen. Anschließend können flächendeckende Mailing-Aktionen gestartet werden. Gegen diese Gleichstellung einer öffentlichen Einrichtung, die einen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen hat, mit privatwirtschaftlichen Unternehmen, die im Konkurrenzkampf stehen, haben die Datenschutzbeauftragten der Länder im vergangenen Jahr protestiert und von einem Verstoß gegen datenschutzrechtliche Grundsätze gesprochen.

Hatten einige Ministerpräsidenten vor zwei Jahren noch die Verringerung und Zusammenlegung von Hörfunkwellen gefordert, so findet sich nun eine Obergrenze im Vertrag. Sie garantiert den Fortbestand aller Programme, die am 1. April 2004 auf Sender waren. Das sind neben ARD und ZDF die Dritten TV-Programme und jene 64 Hörfunkprogramme, die unter anderem aus Bayern als deutlich zu viele kritisiert worden waren. Der Bayerische Rundfunk betreibt allein 10 von ihnen. (Von Klaus Koch, dpa) ()

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