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Politik: Hoch, nicht zu hoch - CDU klagt gegen die von Thierse verhängte Strafe (Kommentar)

Die CDU klagt gegen Wolfgang Thierses Bußgeld-Bescheid über 41 Millionen Mark. Das ist ihr gutes Recht.

Von Robert Birnbaum

Die CDU klagt gegen Wolfgang Thierses Bußgeld-Bescheid über 41 Millionen Mark. Das ist ihr gutes Recht. Die Argumentation ihrer Anwälte klingt allerdings nur begrenzt plausibel. Würde das Gericht ihr folgen, bliebe ein falscher Rechenschaftsbericht straflos, wenn der ertappte Sünder irgendwann eine korrigierte Version abliefert. Solche Nachsicht würden wir uns als Steuerzahler gelegentlich auch wünschen. Bedenkenswerter ist ein anderer Einwand: Hätte Thierse nicht Ermessensspielraum gehabt? Und wenn ja, ist dann die Strafe nicht zu hoch? Die Antwort lässt sich nicht mit einer schlichten Rechnung finden: 41 Millionen Strafe ist mehr als 30 Millionen Hessen-Schwarzgeld, also zu viel. Sondern die Antwort hängt davon ab, welches Gewicht man dem Geld als Mittel des politischen Kampfs zuschreibt. Die CDU hat sich über Jahre hinweg einen ungerechten Vorteil verschafft. Mehr Geld heißt mehr Wahlkampf-Möglichkeiten, mehr Werbefilme und Flugblätter. Die CDU hat gewissermaßen in der ersten Halbzeit einen Mann zu viel auf dem Fußballfeld gehabt. Was Wunder, dass ihr der Schiedsrichter für die nächste Halbzeit mindestens zwei Spieler vom Platz stellt. Das mindert ihre Chancen empfindlich. Aber das soll es ja auch. Die Strafe ist hoch, gewiss. Deutlich überhöht ist sie nicht.

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