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Eine Luftaufnahme zeigt das Ausmaß der Zerstörungen an der Ahr, nachdem in der Nacht auf den 15. Juli 2021 eine Flutwelle den Ort überschwemmt hat (Archivbild).

© dpa/Boris Roessler

Hochwasser, Waldbrände und Pandemie: Landesübergreifender Bevölkerungsschutz wohl nicht ohne Grundgesetzänderung möglich

Die Ampelkoalition will den Bevölkerungsschutz in Deutschland reformieren. Dafür könnte allerdings eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich sein.

Der von der Koalition vereinbarte Umbau des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (BBK) zur Zentralstelle für Krisenlagen dürfte nicht ohne Grundgesetzänderung möglich sein. Zu diesem Ergebnis kommt zumindest der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einer Ausarbeitung, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Darin heißt es: „Der Bund kann somit ohne Verfassungsänderung auf dem Gebiet des Bevölkerungsschutzes und der Katastrophenhilfe keine Gesetze erlassen, die eine verpflichtende Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern vorsehen. Ebenso stehen ihm keine Weisungsbefugnisse gegenüber den Ländern zu, die für die Zentralstellen nach herrschender Meinung möglich sind.“

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SPD, Grüne und FDP hatten unter dem Eindruck von Pandemie, Hochwasser und Waldbränden im Herbst 2021 in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, der Bund müsse mehr Verantwortung für den Bevölkerungsschutz übernehmen. Wörtlich heißt es im Vertrag: „Daher richten wir das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BBK) neu aus, entwickeln es unter Berücksichtigung der föderalen Kompetenzverteilung zur Zentralstelle weiter und stellen es entsprechend personell und materiell auf.“

Solche Zentralstellen gibt es bereits. Allerdings bisher nur da, wo es um die Bekämpfung von Kriminalität und Extremismus geht: beim Bundeskriminalamt (BKA) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz.

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Die Innenminister von Bund und Ländern hatten Anfang Juni zwar eine Vereinbarung zum Aufbau eines gemeinsamen Kompetenzzentrums Bevölkerungsschutz von Bund und Ländern in Bonn unterzeichnet. Wichtig war den Ländern allerdings, dass grundsätzliche Kompetenzen nicht verschoben werden: Der Bund trägt vor allem die Verantwortung für die Zivilverteidigung, etwa im Krieg - der Katastrophenschutz bleibt Ländersache.

Der FDP-Innenexperte Konstantin Kuhle findet das Beharren auf den hergebrachten Zuständigkeiten überholt. Er sagte der dpa: „Ein gut organisierter Katastrophenschutz darf nicht länger an den Egoismen unterschiedlicher staatlicher Ebenen scheitern. Bei jedem Terroranschlag ist man froh, dass das Bundeskriminalamt die Koordinierung übernimmt.“ So müsse es in Zukunft auch bei extremen Wetterereignissen und anderen Katastrophen sein. (dpa)

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