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Politik: Höchststrafe für den Mörder von Jakob

Magnus Gäfgen muss lebenslang ins Gefängnis / Frankfurter Richter sehen besonders schwere Schuld /Anwalt kündigt Revision an

Frankfurt (Main) (AFP). Wegen der Ermordung des Frankfurter Bankierssohnes Jakob von Metzler ist der Angeklagte Magnus Gäfgen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Frankfurt am Main sah bei der Urteilsverkündung am Montag zudem eine besondere Schwere der Schuld, eine Freilassung auf Bewährung nach 15 Jahren ist damit ausgeschlossen. Gäfgen habe Jakobs Tod nicht nur billigend in Kauf genommen, sondern gewollt, sagte der Vorsitzende Richter Hans Bachl. Der Angeklagte hatte gestanden, den elfjährigen Jakob im vergangenen September entführt und getötet zu haben.

Mit dem Urteil verhängten die Richter der 22. Strafkammer die höchstmögliche Strafe. Den Einwand des Verteidigers, die Folterandrohung der Polizeibeamten bei Gäfgens Festnahme müsse strafmildernd gewertet werden, ließen die Richter nicht gelten. „Deren Verhalten hat mit der Schuld des Angeklagten nichts zu tun“, sagt Bachl. In der Hoffnung, Jakob noch lebend zu finden, hatten die Beamten Gäfgen Gewalt angedroht, sollte er das Versteck des Elfjährigen nicht preisgeben. Das Gericht hatte daraufhin die Geständnisse des Angeklagten zu Beginn des Verfahrens als unverwertbar erklärt.

Das Gericht monierte aber Gäfgens anfängliche Aussagen vor Gericht. Seine Behauptung, er habe Jakob Alkohol einflößen wollen, damit dieser einen „Filmriss“ bekomme und sich nicht mehr an seinen Peiniger erinnere, nannte Bachl eine „einzige Zumutung“. Der 28Jährige war von dieser Aussage später abgerückt. „Die Kammer teilt nicht die Auffassung der Staatsanwaltschaft und Nebenklage, das Geständnis des Angeklagten sei nichts wert“, sagte der Vorsitzende Richter.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil den Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage, die Jakobs Eltern in dem Verfahren vertreten hatte. Die Verteidigung des Beschuldigten wertete die Tat ebenfalls als Mord, sah aber vor allem wegen Gäfgens Geständnis keine besondere Schwere der Schuld. Gäfgens Verteidiger Endres kündigte daher Revision an, sollte sein Mandant dies wünschen. Schon vor dem Urteil hatte er einen Gang zum Bundesverfassungsgericht angekündigt, sollten die Gewaltandrohungen der Polizei bei der Festnahme Gäfgens nicht strafmindernd berücksichtigt werden.

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