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Politik: "Homo-Ehe": Keine Hinterbliebenenrente

In einem wichtigen Punkt will die Bundesregierung ihre Pläne für gleichgeschlechtliche Partnerschaften ändern: Homosexuelle sollen nun doch keine Hinterbliebenenrente erhalten, wenn ihr Partner stirbt. Das erklärte der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Fritz Rudolf Körper, in "Bild am Sonntag".

In einem wichtigen Punkt will die Bundesregierung ihre Pläne für gleichgeschlechtliche Partnerschaften ändern: Homosexuelle sollen nun doch keine Hinterbliebenenrente erhalten, wenn ihr Partner stirbt. Das erklärte der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Fritz Rudolf Körper, in "Bild am Sonntag". "Wir werden die Gesetze so ausgestalten, dass die gleichgeschlechtliche Partnerschaft ihre Grenze im Grundgesetz Artikel 6 zur Ehe findet", erklärte der SPD-Politiker. "Das bedeutet: Privatrechtliche Regelungen unterstützen wir, aber es wird keine ehegleiche Einrichtung geben und damit auch keine Witwenrente für gleichgeschlechtliche Partner." An den geplanten Rentenansprüchen hatte sich vor allem in der Union heftige Kritik entzündet.

Der Pressesprecher der Bündnisgrünen im Bundestag, Dietmar Huber, sagte , dass es keine Überlegungen in der Koalition gebe, an dem Gesetzentwurf zu eingetragenen Partnerschaften Änderungen vorzunehmen. Der vorliegende Gesetzentwurf enthalte keine Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung. Die Koalitionsfraktionen haben aber in einem begleitenden Antrag gefordert, die Fragen der Hinterbliebenenversorgung nach Verabschiedung der Rentenreform zu klären, sagte Huber. Daran habe sich bis jetzt nichts geändert.

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