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Umsonst gute Musik - die gibt es im Internet. Aber meist auf Kosten anderer.

© Silas Stein / dpa

Illegales Filesharing: Eltern haften für ihre Kinder - wer denn sonst?

Bitte keine Ausreden: Die digital Nativen sind keine digital Naiven. Wenn sie nicht selbst für Urheberrechtsverletzungen zahlen, müssen es eben andere tun. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Es ist eine liebe Not mit den Kinderchen. Kaum hören sie auf, Möhrchenbrei zu verkleckern, klickern sie sich durch die Netzwelt und stellen allerlei Unsinn an. Sogar später noch, wenn sie volljährig sind.

So hatte der Bundesgerichtshof jetzt über eine Familie zu urteilen, deren hauseigener Internetanschluss für illegales Filesharing genutzt wurde, auf deutsch: Bei einer Tauschbörse im Netz wurde urheberrechtlich geschützte Musik angeboten, hier ein Album der Popsängerin Rihanna.

Das ist verboten. Schuld war eines der drei Kleinen, die in diesem Fall schon Große sind. Aber Papa und Mama wollten nicht sagen, wer; eine Familie steht schließlich zusammen.

Lobenswert, möchte man sagen. Aber auch etwas aus der Zeit gefallen. Die digital Nativen sind keine digital Naiven mehr. Geistiges Eigentum ist ebenfalls Eigentum. Wer es „teilt“, der klaut. Da ist es nur gerecht, wenn die Eltern zahlen müssen, sobald die Film- und Musikindustrie ihren Schadensersatz will.

So haben die Bundesrichter es auch entschieden und ihre Regeln bestätigt: Der Internet-Anschlussinhaber haftet, wenn er keine guten Gründe vorbringen kann, die ihn aus der Haftung entlassen. Erwachsene Kinder zu decken, die wussten, was sie taten, ist ein schlechter Grund. Den Streit dann auch noch bis zur letzten Instanz durchzufechten zeigt, dass Trotz keine Altersfrage ist.

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