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Politik: IM BLAUEN DUNST

Jeder Mitarbeiter in einem Betrieb hat Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Das garantiert seit Herbst 2002 die Arbeitsstättenverordnung .

Jeder Mitarbeiter in einem Betrieb hat Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Das garantiert seit Herbst 2002 die Arbeitsstättenverordnung . Der Arbeitgeber kann in seinem Unternehmen ein generelles Rauchverbot erlassen, Büros von Rauchern und Nichtrauchern trennen oder aber ExtraRaucherzonen einführen. In der Verordnung gibt es allerdings eine Ausnahme für Betriebe mit Publikumsverkehr . Dort muss der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nur treffen, wenn die Natur des Betriebs dies zulässt. Konkret bedeutet das, dass Mitarbeiter in Kneipen und Restaurants den Rauch ertragen müssen.ce

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