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Politik: In Berlin darf Ethik Pflichtfach sein

Karlsruhe/Berlin - Die Einführung des Pflichtschulfachs Ethik in Berlin ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Karlsruhe/Berlin - Die Einführung des Pflichtschulfachs Ethik in Berlin ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Berliner Schüler könnten sich nicht unter Berufung auf die Religionsfreiheit vom Ethikunterricht befreien lassen. Das Land dürfe auf diese Weise eine gemeinsame Wertebasis vermitteln, der Entstehung sogenannter Parallelgesellschaften entgegenwirken und sich um die Integration von Minderheiten bemühen.

Die Richter wiesen die Verfassungsbeschwerde einer 13-jährigen Schülerin und ihrer Eltern zurück. Die Kläger hatten Gewissensbedenken geltend gemacht. Aus Sicht der Karlsruher Richter verletzt der Ethikunterricht ohne Abmeldemöglichkeit weder die Religionsfreiheit der Schülerin noch das Erziehungsrecht ihrer Eltern. Das umstrittene Fach war im September in den siebten Klassen eingeführt worden und soll bis 2010 bis zur zehnten Klasse ausgedehnt werden. Berlin geht bundesweit einen Sonderweg.

Nach Angaben der evangelischen Kirche sei die Zahl der Teilnehmer am freiwilligen Religionsunterricht seit der Einführung des Ethikfachs in den siebten Klassen um fast ein Drittel zurückgegangen. Auch die Kirchen hatte in Erwägung gezogen, gegen das Fach vor Gericht zu ziehen. „Wir sehen vom Klageweg ab“, sagte der Sprecher der evangelischen Kirche gestern. Auch das Berliner Erzbistum sieht von einer Klage ab. Unterdessen haben engagierte Berliner einen Verein gegründet, um ein Volksbegehren gegen das Pflichtfach anzustrengen. Sie setzen sich für ein Wahlpflichtfach ein, bei dem die Schüler zwischen Religion und Ethik wählen können. „Es geht uns nicht um eine konservative Sicht, sondern um die Frage, wie man Werte am besten vermittelt und darum, dass es eine echte Wahlfreiheit gibt“, hieß es. Für ein Volksbegehren sind 20 000 Stimmen nötig. Im Juni 2005hatten die Kirchen dem Senat 50 000 Protestunterschriften überreicht. clk/ddp

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