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Innere Sicherheit: BKA-Gesetz fällt im Bundesrat durch

Es sieht schlecht aus für Wolfgang Schäubles Lieblingsprojekt, die Befugnisse des Bundeskriminalamts erweitern. Denn die in Sachsen mitregierende SPD hat einen Beschluss gegen das Gesetz gefasst - damit ist die Mehrheit im Bundesrat gekippt.

Das umstrittene Gesetz zur Ausweitung der Befugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) wird im Bundesrat voraussichtlich scheitern. Das von einer CDU/SPD-Koalition regierte Sachsen will dem BKA-Gesetz nach einem SPD-Parteitagsbeschluss am 28. November im Bundesrat nicht zustimmen. Damit haben Union und SPD keine Mehrheit mehr - die Landesregierungen mit Beteiligung der FDP, der Grünen oder der Linken votieren voraussichtlich nicht für das Gesetz. Zuvor hatten am Freitag auch mehrere Länder mit großen Koalitionen ihr Abstimmungsverhalten offen gelassen. Die große Koalition hatte die Neuregelung am Mittwoch im Bundestag gegen den Widerstand der Opposition verabschiedet.

SPD und Union verfügen im Bundesrat nur über eine Stimme Mehrheit. Die SPD in Sachsen forderte nun am Sonntag bei einem Landesparteitag in Burgstädt ihre beiden Regierungsmitglieder auf, das Gesetz abzulehnen. Parteichef Thomas Jurk, der auch Wirtschaftsminister und Vize-Ministerpräsident ist, sagte: "Wir sind natürlich an dieses Votum gebunden." Die CDU/SPD-Regierungen in Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein halten ihr Votum bislang offen und wollen ihr Abstimmungsverhalten erst wenige Tage vor der Entscheidung festlegen.

Schäuble verteidigt das Gesetz

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) verteidigte das geplante Gesetz: "Es wird kein deutsches FBI geschaffen", sagte Schäuble der "Welt am Sonntag". Das BKA bekomme etwa bei der Gefahrenabwehr nur Kompetenzen, die Landeskriminalämter bereits hätten. "Es ist grober Unfug, hier von einer "Entfesselung der Polizei" zu reden. (...) Das ist eine Beleidigung jedes Landeskriminalamtes."

Das neue Gesetz erlaubt dem BKA erstmals nicht nur die Verfolgung einer bereits begangenen Straftat, sondern schon die Abwehr terroristischer Gefahren. Die Behörde darf bei akuter Gefahr erstmals heimlich private Computer durchsuchen. Auch das Abhören und die Videoüberwachung von Wohnungen ist erlaubt. (mhz/dpa)

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