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Innere Sicherheit: BKA-Gesetz geht vors Verfassungsgericht

Anwälte, Ärzte und Journalisten fühlen sich durch das neue BKA-Gesetz in ihrer Berufsfreiheit bedroht. Verbandsvertreter und Politiker werden deshalb Klage einreichen.

Erst Ende vergangenen Jahres wurde das umstrittene BKA-Gesetz beschlossen, das dem Bundeskriminalamt (BKA) mehr Kompetenzen zur Terrorabwehr einräumt. Nun haben sich Bundestagsabgeordnete der Grünen – darunter Renate Künast, Claudia Roth und Jürgen Trittin – mit Ärzten, Anwälten und Journalisten zusammengetan und eine Verfassungsbeschwerde vorbereitet.

Einer der Beschwerdeführer, der frühere FDP-Bundesinnenminister Gerhart Rudolf Baum, hält das Gesetz in vielen Punkten für verfassungswidrig. "Wir erleben eine sicherheitspolitische Aufrüstung ohne Ende", sagte Baum, der bereits erfolgreich gegen ein nordrhein-westfälisches Gesetz zur Online-Durchsuchung geklagt hatte.

Mit dem Gesetz erhält das BKA erstmals das Recht, zur Abwehr einer dringenden Gefahr verdächtige Personen zu überwachen, ihre Wohnungen abzuhören, ihre Computer heimlich auszuspähen und Rasterfahndungen einzuleiten. Die Kläger kritisieren besonders, dass das Zeugnisverweigerungsrecht für Ärzte, Anwälte und Journalisten nicht mehr vollständig gilt.

Ministerium reagiert gelassen

"Mit der Novelle des BKA-Gesetzes setzt sich der Trend fort, einseitig Sicherheitsbelangen auf Kosten der Freiheit der Bürger den Vorrang zu geben", heißt es in der Verfassungsbeschwerde. Charakteristisch sei "der mangelhafte Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und damit der sorglose Umgang mit der Menschenwürde".

Der Vorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes (DJV), Michael Konken, sieht den Informantenschutz in Gefahr. Ulrich Schellenberg vom Deutschen Anwaltverein nannte die Abgrenzung zwischen Strafverteidigern, die vor Überwachung absolut geschützt sind, und den übrigen Anwälten praxisfern. "Wir haben alle die gleichen Rechte und gleiche Pflichten." "Zeit"-Herausgeber Michael Naumann kritisierte den stetigen Machtzuwachs der Behörden.

Das Bundesinnenministerium reagierte gelassen auf die Verfassungsbeschwerde. Es sei das gute Recht der Kläger, Karlsruhe anzurufen. Das Innenministerium habe aber die Pflicht, terroristische Gefahren abzuwenden. (dpa)

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