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Internationaler Gerichtshof: USA dürfen Mexikaner nicht hinrichten

Der Internationale Gerichtshof hat Washington aufgefordert, die Todesstrafe für fünf Mexikaner zunächst nicht zu vollstrecken. Die Urteile müssten überprüft werden. Das Gericht folgt damit einem Antrag Mexikos.

Rückschlag für die Befürworter der Todesstrafe: Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat die USA zum Aufschub der geplanten Hinrichtung mehrerer Mexikaner verurteilt. Mit einer entsprechenden Einstweiligen Anordnung folgte die höchste Rechtsinstanz am Mittwoch einem Antrag Mexikos. Das Land bemängelt, dass die USA Auflagen des Gerichtshofs aus einem früheren Urteil in dieser Sache nicht erfüllt hätten.

Entgegen internationalem Recht war den Mexikanern bei ihren Prozessen keine Betreuung durch die Konsulate ihres Landes in den USA ermöglicht worden. Das hatte der Gerichtshof in Den Haag schon im März 2004 geurteilt. Die USA wurden damals aufgefordert, die Urteile gegen insgesamt 51 Mexikaner zu überprüfen.

Das ist bislang in vielen Fällen nicht erfolgt, weshalb Mexiko erneut den Gerichtshof anrief. Das Land bittet um eine Klarstellung des früheren Urteils. Solange die nicht erfolgt ist, dürfen die Mexikaner nicht hingerichtet werden. Allerdings ist fraglich, ob alle US-Behörden diese Anordnung akzeptieren. In Texas wurde die Hinrichtung eines der Betroffenen bereits auf den 5. August festgesetzt. (ck/dpa)

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