zum Hauptinhalt
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) funktioniert, wenn er als ganz normales Gericht arbeiten kann. Am Dienstag konnte die Chefanklägerin Fatou Bensouda (recht) einmal zufrieden sein.

© Bas Czerwinski/AFP

Internationaler Strafgerichtshof: Recht gesprochen

Das Urteil gegen den malischen Islamisten Ahmad al Mahdi zeigt, dass es dem Internationalen Strafgerichtshof gelingt, Recht zu sprechen – wenn er arbeiten kann wie ein normales Gericht. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Dagmar Dehmer

Wenn der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag arbeiten kann wie ein normales Gericht, gelingt es ihm auch, Recht zu sprechen. Das zeigt das Urteil gegen den malischen Islamisten Ahmad al Mahdi, der am Dienstag zu neun Jahren Haft verurteilt worden ist, weil er in Timbuktu die Zerstörung von neun Grabmalen und einer Moschee befehligt hatte. Der gesamte Prozess war innerhalb eines Jahres abgeschlossen. Möglich war das, weil al Mahdi getan hat, was noch kein Angeklagter vor dem IStGH getan hat: Er hat ein Geständnis abgelegt, umfassend ausgesagt und Reue gezeigt. Der Normalfall der Den Haager Justiz sieht anders aus: Die Angeklagten verweigern jede Kooperation. Die Staaten, die sie an das Internationale Gericht ausgeliefert haben, tun es ihnen oft genug gleich. Erst vergangene Woche hat der IStGH in einem Urteil festgehalten, dass Kenia jede Kooperation im Verfahren gegen seinen Präsidenten Uhuru Kenyatta verweigert hatte. Das Verfahren musste eingestellt werden, weil dem Gericht alle Zeugen abhandengekommen waren. Doch am Dienstag hat der IStGH gezeigt, dass er funktioniert, wenn seine Kompetenz nicht ständig untergraben wird. Immerhin.

Zur Startseite