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Reiss

© dpa

Iran: Clotilde Reiss: Nur bedingt frei

Frankreich atmet auf, aber das Tauziehen mit dem Iran um die Freilassung der in Teheran angeklagten Studentin Clotilde Reiss ist noch nicht gewonnen. Sie muss immer noch ein Gerichtsurteil fürchten.

Die 24-jährige Französin, der nach ihrer Verhaftung Anfang Juli am 8.August vor einem Revolutionsgericht ein Prozess wegen Spionage gemacht worden war, war am Sonntag gegen Zahlung einer Kaution und unter Auflagen aus der Haft entlassen worden. Sie wurde vom französischen Botschafter aus dem Evin-Gefängnis abgeholt und in die französische Residenz gebracht, in der sie jetzt die Verkündung ihres Urteils abwarten muss.

Sie stehe „unter richterlicher Kontrolle“, erklärte Außenminister Bernard Kouchner am Montag, und dürfe das Land bis zur Verkündung des Urteils nicht verlassen. Wann der Richterspruch erfolgt und welchen Tenor er haben könnte, ist in Paris jedoch völlig ungewiss. Während Kouchner ein Urteil innerhalb von acht Tagen für möglich hielt, äußerte sich Regierungssprecher Luc Chatel vorsichtiger: „Wir haben darüber keine detaillierte Informationen.“ Am Sonntagabend hatte Präsident Nicolas Sarkozy die iranischen Behörden aufgefordert, die „durch nichts gerechtfertigten Gerichtsverfahren“ gegen Reiss sowie gegen die ebenfalls angeklagte französische Botschaftsangestellte Nazal Afshar „schnellstens“ zu beenden.

Kouchner bestätigte, dass Paris eine Kaution für die bedingte Freilassung der Studentin bezahlt habe. Wie hoch die Summe ist, teilte er jedoch nicht mit. Dass es sich um „mehrere hunderttausend Euro“ handele, wie Rémy Reiss, der Vater der Studentin meinte, wies Kouchner zurück. Der Betrag sei „nicht enorm“. Nach unbestätigten Berichten hatte Frankreich zuvor bereits für die bedingte Freilassung der Botschaftsangestellten Afshar 300 000 Euro als Kaution gezahlt.

Trotz der Unklarheiten über die weitere Entwicklung herrscht in Paris die Hoffnung, dass die bedingte Freilassung der Studentin die erste Etappe auf dem Weg zur vollständigen Lösung der Affäre sein könnte. Als Zeichen dafür wird gewertet, dass von den ursprünglich neun Anklagepunkten nur noch zwei gegen Reiss erhoben werden: Aufwiegelung zum Aufruhr sowie Verbreitung von Nachrichten über die Situation im Land nach der Wiederwahl von Präsident Mahmud Ahmadinedschad. Im Hinblick auf eine Bereitschaft der iranischen Seite, die Affäre zu beenden, war Paris vergangene Woche nach einigem Zögern auf den vom Iran ins Gespräch gebrachten Ausweg einer gegen Kaution gewährten bedingten Freilassung bis zur Urteilsverkündung eingegangen.

Für diesen Ausweg soll sich auch der syrische Präsident Baschir al Assad eingesetzt haben. Assad, dem Sarkozy neben anderen „Freunden“ für seine Bemühungen dankte, wird sich nach einem Bericht von „Le Monde“ nach Teheran begeben, um Ahmadinedschad seine Aufwartung zu machen. Dabei könnte er seinen Einfluss weiter geltend machen, wenn die Affäre bis dahin nicht beigelegt ist. Ein Erfolg Assads wäre der Dank, dass Sarkozy ihn 2008 mit der Einladung zum Nationalfeiertag in den Kreis der respektablen Staatsmänner aufnahm.

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