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Oppositions- und Regierungsfraktionen streiten weiter über die Frage nach mehr Minderheitenrechten im Bundestag.

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Update

Irritationen zwischen Koalition und Opposition: Zank um Minderheitenrechte im Bundestag

Die Union sieht kaum noch Chancen auf eine Einigung mit der Opposition beim Thema Minderheitenrechte im Bundestag. Linke und Grüne sind deutlich optimistischer.

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Im Streit um die Rechte der Minderheit im Bundestag sieht die Union kaum noch Chancen auf eine Einigung mit Grünen und Linken. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer, sagte am Dienstag in Berlin, er könne bei der Opposition keinen Willen zur Einigung erkennen. Auch ein erneutes Gespräch am Montagabend, an dem auf Unionsseite sein Stellvertreter Bernhard Kaster teilnahm, sei ergebnislos geblieben. "Deshalb werden wir, wenn es nicht anders geht, die Minderheitenrechte mehrheitlich beschließen", sagte Grosse-Brömer. Sollte es nicht vorher doch noch zu einer Verständigung kommen, werde der Geschäftsordnungsausschuss dem Bundestag eine Vorlage unterbreiten und das Plenum dann darüber entscheiden.

Vertreter von Linken und Grünen sind überrascht. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen im Bundestag, Britta Haßelmann, zeigte sich irritiert. "Die Aussage von  Michael Grosse-Brömer verstehe ich nicht. Wir sind mitten in den Verhandlungen zu den Minderheitenrechten. Weitere Gespräche sind vereinbart", sagte sie dem Tagesspiegel. Ähnlich äußerte sich Linken-Fraktionsgeschäftsführerin Petra Sitte. "Bezüglich der Minderheitenrechte scheinen wir langsam in der Zielkurve angekommen", erläuterte Sitte dem Tagesspiegel. "Die Koalition hat Gesprächsbereitschaft bei den Quoren und auch bei der Frage der Untersuchungsausschüsse signalisiert." Nicht einig mit der Koalition sei sich die Linke bei der Notwendigkeit einer Grundgesetzänderung für eine Absenkung der Quoren bei der Normenkontrolle, zu dem die Linksfraktion in dieser Woche einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbracht habe. Weitere Gespräche zu den Minderheitenrechten würden demnächst geführt, erklärte auch Sitte.

Nach Darstellung des CDU-Politikers Grosse-Brömer geben sich Vertreter der Opposition nicht damit zufrieden, erweiterte Minderheitenrechte in der Geschäftsordnung zu verankern, sondern bestehen auf Grundgesetzänderungen. Diese wäre notwendig, wenn - wie es die Linke bisher fordert - die derzeitige Mini-Opposition auch das Recht auf die so genannte abstrakte Normenkontrollklage vor dem Verfassungsgericht bekommen soll. Für diesen bisher nur sehr selten genutzten Weg, ein Gesetz auf Verfassungstreue überprüfen zu lassen, ist ein 25-Prozent-Quorum der Bundestagsabgeordneten im Grundgesetz verankert. Grosse-Brömer bekräftigte aber, man könne nicht "je nach Wahlausgang die Verfassung ändern". Die Minderheitenrechte seien auch nicht dazu da, "einen schlechten Wahlausgang zu korrigieren".

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