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Kreshnik B. wird die Mitgliedschaft in der Terrormiliz "Islamischer Staat" vorgeworfen.

© dpa

IS-Prozess: Kreshnik schweigt

Das mutmaßliche IS-Mitglied verweigert vor dem Frankfurter Oberlandesgericht ein Geständnis - zunächst. In drei Wochen will er eine umfassende Erklärung abgeben. In Düsseldorf wird gegen drei weitere Terrorunterstützer Anklage erhoben.

Frankfurt am Main - Der erste mutmaßliche Kämpfer der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) vor einem deutschen Gericht will nicht mit der Kammer kooperieren. Das Angebot des Richters, bei einem umfassenden Geständnis ein milderes Urteil zu erhalten, schlug der 20-jährige Kreshnik B. am zweiten Verhandlungstag vor dem Frankfurter Oberlandesgericht aus. „Sie müssen niemanden namentlich verraten, sondern sollen uns einige grundsätzliche Fragen beantworten“, konkretisierte der vorsitzende Richter Thomas Sagebiel am Freitag seinen Vorschlag. „Heute lieber nicht“, antwortete der Angeklagte mit teilnahmsloser, kaum hörbarer Stimme. Fast schon etwas Verzweifeltes hatte das Werben des Richters um eine Aussage: „Sie wissen, dass Sie sich ihr Leben kaputtmachen, wenn Sie meinen, dass sie das hier mannhaft durchstehen wollen?“ Das Gericht wolle wissen, wie er aus einem relativ unauffälligen Leben diese Wendung vollzogen habe. Er habe noch nicht genügend Zeit zum Nachdenken gehabt, sagte B. „Für die Antwort auf diese Frage haben Sie mehr Zeit gehabt als für die Entscheidung, nach Syrien zu gehen“, erwiderte Sagebiel.

Kreshnik B. soll in Syrien gekämpft haben

Zum Prozessauftakt am Montag hatte B. noch über seinen Anwalt mitteilen lassen, er sei bereit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Das Gericht und die Bundesanwaltschaft hatten sich von dem gebürtigen Bad Homburger mit Wurzeln im Kosovo Erkenntnisse über die Strukturen des IS und dessen Rekrutierung von jungen Muslimen in Deutschland erhofft. B. soll laut Anklage der Bundesanwaltschaft zwischen Juli und Dezember2013 in Syrien an einer Waffenausbildung des IS sowie an mindestens drei Kampfeinsätzen zur Errichtung eines islamistischen Kalifats teilgenommen haben. Seit seiner Rückkehr nach Deutschland sitzt er in Untersuchungshaft.
Unklar ist, inwieweit B.’s Schweigen Teil der Prozesstaktik seines Anwalts Mutlu Günal ist. Die umfangreichen Schilderungen seiner Taten in abgehörten Telefonaten mit seiner Schwester versucht der Strafverteidiger schlicht als Prahlerei abzutun. Die Protokolle dieser Telefonate und Chats sind Hauptindizien im Prozess. „Das Gericht hält diese Aussagen für genauso authentisch wie wir“, sagte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft. In Syrien hat Kreshnik B. laut Anklage einen Treueschwur auf den IS abgelegt, der nach Logik der Terroristen nicht aufgehoben werden kann. Das schilderte am Freitag ein Gutachter und IS-Experte der Berliner Stiftung Wissenschaft und Politik dem Gericht. Es scheint, als fürchte Kreshnik B. die Rache seiner mutmaßlich Gleichgesinnten, sollte er aussagen. Da er dem Treueschwur entsprechend bereit gewesen sein soll, für den IS zu sterben, ist der 20-Jährige offenbar bereit, das Risiko einen Haftstrafe von bis zu zehn Jahren einzugehen. Am nächsten Verhandlungstag in drei Wochen will B. über seinen Anwalt eine umfassende Erklärung abgeben.

Anklage gegen weitere IS-Unterstützer

Am Freitag erhob die Bundesanwaltschaft derweil Anklage gegen drei weitere mutmaßliche IS-Unterstützer. Die beiden Frauen und ein Mann im Alter zwischen 22 und 25 Jahren werden vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung und Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten angeklagt. Eine der Angeschuldigten ist den Angaben zufolge seit Ende März in Untersuchungshaft. Die beiden anderen befinden sich auf freiem Fuß.

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