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Islamisches Rechtsverständnis: Darf frau zurückschlagen?

Herr und Sklave oder gleichberechtigte Partner? Islamwissenschaftler diskutieren kontrovers über ein heikles Thema: Es geht um die Züchtigung der Ehefrauen.

Das geistliche Oberhaupt der Schiiten im Libanon, Scheich Mohammed Hussein Fadhlallah, hat unter Islamgelehrten eine hitzige Debatte darüber ausgelöst, ob eine muslimische Frau die Schläge ihres Ehemannes still ertragen soll oder zurückschlagen darf. Die ägyptische Zeitung "Al-Masry al-Yom" berichtete, Gelehrte des Al-Azhar-Instituts in Kairo, eine der weltweit wichtigsten Institutionen des sunnitischen Islams, seien der Meinung, die Frau solle sich nicht wehren, sondern weglaufen.

Fadhlallah hatte vor rund einer Woche in einem Interview zum Thema Frauenrechte erklärt: "Wenn ein Mann seine Ehefrau verprügelt, dann hat sie das Recht, es ihm mit gleicher Münze heimzuzahlen, Schlag für Schlag." Er begründete seine "Fatwa" (islamisches Rechtsgutachten) mit dem Grundsatz der Vergeltung mit gleichen Mitteln. Außerdem betonte er, das Verhältnis zwischen einem Ehemann und seiner Frau sei nicht "wie das Verhältnis zwischen Herr und Sklave".

Die ägyptische Zeitung zitierte den Vorsitzenden der Al-Azhar-Abteilung für islamisches Recht, Gaudat Abdul Ghani Bassiuni, der erklärte, der Islam erlaube es dem Ehemann ohnehin nicht, seine Ehefrau brutal zu schlagen. Er dürfe sie nur vorsichtig "züchtigen, um sie zurück auf den rechten Weg zu führen". Die in Ägypten für ihre oft kontroversen Ansichten bekannte Al-Azhar-Islamgelehrte Suad Salih sagte "Al-Masry Al-Yom", die Ehefrau solle nicht zurückschlagen, sondern zu ihren Eltern flüchten. Anschließend sollten die Angehörigen der beiden Ehepartner dann versuchen, den Streit zu schlichten. (mpr/dpa)

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