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Katzav

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Israelischer Justizhandel: Ex-Präsident Katzav muss nicht ins Gefängnis

Umstrittener Justizdeal: Der ehemalige israelsiche Präsident Mosche Katzav bekennt sich der sexuellen Belästigung und unsittlicher Handlung schuldig, nicht aber der Vergewaltigung. Damit entgeht er der drohenden Gefängnisstrafe.

Der Oberste Gerichtshof in Israel hat bestätigt, dass Ex-Präsident Mosche Katzav nicht wegen Vergewaltigung ins Gefängnis muss. Wie aus Justizkreisen verlautete, segnete das Gericht mit drei zu zwei Stimmen einen Kompromiss ab, den die Staatsanwaltschaft im Juni vergangenen Jahres mit Katzav ausgehandelt hatte. Die Einigung sah vor, dass der frühere Staatschef sich der sexuellen Belästigung, unsittlicher Handlungen und der Zeugenbeeinflussung schuldig bekennt und im Gegenzug nicht wegen Vergewaltigung angeklagt wird. Dadurch blieb ihm eine Gefängnisstrafe erspart. Den Handel möglich gemacht hatte Generalstaatsanwalt Menahem Masus, der zugleich juristischer Berater der Regierung ist.
  
Der umstrittene Justizhandel mit Katzav war auf scharfe Kritik bei Frauenverbänden und Opfern sexueller Gewalt in Israel gestoßen. Der Politiker stand unter Verdacht, in seiner Zeit als Tourismusminister von 1998 bis 1999 eine Mitarbeiterin vergewaltigt zu haben. Während seiner Amtszeit als Präsident hat er nach eigenem Eingeständnis zudem weitere Mitarbeiterinnen sexuell belästigt. Der Vorwurf der Vergewaltigung konnte ihm jedoch laut Staatsanwaltschaft nicht nachgewiesen werden. Katzav hatte seit Januar vergangenen Jahres seine Amtsgeschäfte als Präsident ruhen lassen, genoss aber weiterhin Immunität. Ende Juni reichte er wie in dem Kompromiss vereinbart seinen Rücktritt ein. (mpr/AFP)

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