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Politik: Japan: Gericht in Tokio lehnt Zwangsarbeiter-Klage ab

Ein Tokioter Bezirksgericht hat eine Entschädigungsklage von 40 Südkoreanern abgewiesen, die im Zweiten Weltkrieg von der japanischen Armee als Sex-Sklavinnen missbraucht oder als Zwangsrekruten eingezogen wurden. Der Richter begründete laut Nachrichtenagentur Kyoda sein Urteil damit, dass nach Völkerrecht einzelne Kriegsopfer derartige Entschädigungsklagen nicht gegen einen Staat einreichen könnten.

Ein Tokioter Bezirksgericht hat eine Entschädigungsklage von 40 Südkoreanern abgewiesen, die im Zweiten Weltkrieg von der japanischen Armee als Sex-Sklavinnen missbraucht oder als Zwangsrekruten eingezogen wurden. Der Richter begründete laut Nachrichtenagentur Kyoda sein Urteil damit, dass nach Völkerrecht einzelne Kriegsopfer derartige Entschädigungsklagen nicht gegen einen Staat einreichen könnten. Es müssten erst bilaterale Verträge abgeschlossen werden.

40 Südkoreaner hatten geklagt, die Gräueltaten der japanischen Armee in Korea während der Besatzungszeit zwischen 1910 und 1945 müssten als Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt werden. Historiker schätzen, dass zwischen 1939 und 1945 rund 200 000 junge Frauen als Sex-Sklaven missbraucht und 1,2 Millionen Koreaner als Zwangsarbeiter deportiert wurden. Die japanische Justiz hatte in ähnlichen Fällen wiederholt Klagen auf direkte Enschädigung abgelehnt. Mit Unterstützung der Regierung wurde eine private Stiftung eingerichtet.

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