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Jobcenter: Bund und Länder finden Kompromiss bei Hartz IV

Die Arbeits- und Sozialminister von Bund und Ländern haben sich im Streit über die Neuordnung der Jobcenter für Langzeitarbeitslose grundsätzlich geeinigt. Demnach soll das Grundgesetz geändert werden, um weiterhin eine enge Kooperation der Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit zu ermöglichen.

Eine solche Mischverwaltung hatte das Bundesverfassungsgericht Ende vorigen Jahres als grundgesetzwidrig eingestuft und eine Neuregelung gefordert. Sie soll nun – in veränderter Form – doch möglich sein. Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) sprach von einem „großen Durchbruch“. Damit ist sichergestellt, dass die gut fünf Millionen Hartz-IV-Empfänger auch künftig nur eine Anlaufstelle haben.

Den Weg über eine Verfassungsänderung hatte eine Mehrheit der Länder favorisiert. Demnach sollten auf kommunaler Ebene „Zentren für Arbeit und Soziales“ errichtet werden, in denen Bundesagentur und Kommunen zusammenarbeiten, wobei Steuerung und Aufsicht Ländersache sein soll. Scholz hatte dagegen unmittelbar nach dem Karlsruher Urteil seinen Plan eines „kooperativen Jobcenters“ vorgelegt, das als eine Geschäftseinheit der Bundesagentur konzipiert war. Die Kommunen sollten durch „freiwillige Kooperationsvereinbarungen“ eingebunden werden. Ziel war es, dem Bund – der den Großteil der Kosten für das Arbeitslosengeld II trägt – die alleinige Steuerungsmacht zu sichern. Das letzte Wort sollte die Bundesagentur haben. Das Scholz-Modell ist nun jedoch vom Tisch, da es bei den Ländern keinerlei Unterstützung fand. Ein dritter Vorschlag der Länder Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen, die Verwaltung von Hartz IV gemäß der im Grundgesetz verankerten Bundesauftragsverwaltung zu organisieren, fand ebenfalls keine Zustimmung.

Unklar ist jedoch, wie der Kompromiss im Detail ausgestaltet wird und wie viel von den Vorstellungen der Länder-Mehrheit sich am Ende in dem Gesetzentwurf finden wird, den Scholz nun bis zum Herbst ausarbeiten lassen will. Die Länder hatten nicht zuletzt darauf gedrungen, dass es Spielraum gibt für eine regionale Ausgestaltung der Arbeitsmarktpolitik. Albert Funk

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