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Marine Le Pen, Chefin des Front National (Archivbild).

© AFP

Update

Frankreich: Justiz ermittelt in Jobaffäre gegen Le Pen

Die französische Justiz hat ein Ermittlungsverfahren gegen die Parteichefin des Front National, Marine Le Pen, eingeleitet. Es geht um Scheinbeschäftigungsvorwürfe im EU-Parlament.

In der Jobaffäre der rechtspopulistischen Front National hat die französische Justiz ein Ermittlungsverfahren gegen Parteichefin Marine Le Pen eingeleitet. Sie steht im Verdacht, als Europaabgeordnete Mittel des EU-Parlaments veruntreut zu haben, wie am Freitag aus Justizkreisen bekannt wurde. Ihr Anwalt kündigte an, Rechtsmittel gegen die Eröffnung des Verfahrens einzulegen. Französische Ermittlungsrichter gehen schon länger dem Verdacht nach, dass Assistenten von FN-Abgeordneten im EU-Parlament unerlaubt für die Partei in Frankreich gearbeitet haben.

Im konkreten Fall geht es um zwei Mitarbeiter. Die Ermittler prüfen den Zeitraum von 2009 bis 2016. Le Pen hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen und als Kampagne ihrer politischen Gegner dargestellt. Gegen die Chefin ihres Mitarbeiterstabs war bereits im Februar ein Ermittlungsverfahren wegen Verschleierung von Untreue eingeleitet worden.

Ermittlungsrichter hatten die 48 Jahre alte FN-Chefin schon vor Monaten vorgeladen. Sie hatte sich während des Präsidentschafts- und Parlamentswahlkampfs in Frankreich jedoch geweigert, der Vorladung nachzukommen - dies holte sie nun nach. Weil Le Pen parlamentarische Immunität genießt, konnte sie vorher nicht dazu gezwungen werden. Die französische Justiz hatte deshalb bereits beim EU-Parlament die Aufhebung der parlamentarischen Immunität Le Pens beantragt.

Jobaffäre könnte EU-Parlament Millionenschaden zugefügt haben

Le Pens Anwalt Rodolphe Bosselut sagte der Nachrichtenagentur AFP, die Einleitung des Verfahrens verstoße seiner Ansicht nach gegen die Gewaltenteilung. Es läuft zusätzlich auf den Verdacht der Beihilfe zur Untreue in ihrer Funktion als FN-Chefin hinaus, dabei geht es um die Jahre 2014 bis 2016.

Die FN-Jobaffäre könnte dem EU-Parlament einen Schaden von bis zu fünf Millionen Euro zugefügt haben, wie mit dem Fall vertraute Quellen Ende April gesagt hatten. Es handelt sich um eine Hochrechnung der potenziellen Summen für die Jahre seit 2012, die das Parlament erstellt hat.

Le Pen war 2004 erstmals ins EU-Parlament gewählt worden. Bei der französischen Präsidentschaftswahl in diesem Jahr war sie in die Stichwahl gekommen, hatte dort aber klar gegen Emmanuel Macron verloren. Mitte Juni wurde sie bei der Parlamentswahl erstmals in die französische Nationalversammlung gewählt, allerdings schnitt ihre Partei insgesamt schlechter ab als noch wenige Wochen zuvor erwartet und konnte nur acht Abgeordnetenmandate erringen. (dpa)

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