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Justiz: Feuertod eines Afrikaners – doch ein Urteil?

Der Prozess zum mysteriösen Feuertod des Afrikaners Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle wird vermutlich doch mit einem Urteil enden. Wie der Tagesspiegel aus Kreisen der Nebenklage erfuhr, wird einer Einstellung des Verfahrens gegen zwei Polizisten vermutlich nicht zugestimmt.

Von Frank Jansen

Die 6. Große Strafkammer des Landgerichts Dessau hatte den für Dienstag vorgesehenen Verhandlungstermin abgesagt und die Prozessparteien zu einem Rechtsgespräch gebeten. Ursprünglich sollte am Dienstag die Staatsanwaltschaft plädieren. Der Inhalt des Rechtsgesprächs bleibt vertraulich, doch ist die Absage des Termins durch die Kammer als Versuch zu interpretieren, das Verfahren einzustellen, vermutlich gegen Zahlung einer Geldauflage an Jallohs Familie.

Der aus Sierra Leone stammende Asylbewerber war im Januar 2005, an den Händen gefesselt, in einer Zelle des Polizeireviers Dessau verbrannt. Im März 2007 begann der Prozess gegen Polizeihauptkommissar Andreas S. und Polizeimeister Hans-Ulrich M. Laut Anklage sollen die Beamten in der Brandnacht durch nachlässiges Handeln den Tod des Afrikaners mitverschuldet haben. Im Prozess zeichnete sich allerdings ab, dass die Polizisten freigesprochen oder nur gering bestraft werden. Bislang ist die Verkündung des Urteils für Montag geplant

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