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Justiz: Prozess um Atommüll-Zwischenlager ohne Akten

Für einen Gerichtsstreit um das vom Netz genommene Brunsbüttel verweigert das Bundesamt für Strahlenschutz Unterlagen.

Der Streit um ein Atommüll- Zwischenlager für das vom Netz genommene Atomkraftwerk Brunsbüttel wird seit Montag vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig ausgetragen. Dessen 4. Senat befasst sich mit einer Anwohner-Klage gegen die dazu 2003 mit einer 40-jährigen Dauer erteilte Genehmigung. Die für Mittwoch erwartete Entscheidung hat unter Umständen Einfluss auf die Suche nach Standorten für Zwischenlager, die bis nach der Bundestagswahl verschoben wurde. Schleswig- Holsteins Umweltminister Robert Habeck (Grüne) hatte die dortige Lagerstätte für die Aufbewahrung zusätzlicher Castoren aus dem britischen Sellafield ins Gespräch gebracht.

230 Meter neben dem Siedewasserreaktor lagern in der mit Stahlbeton ummantelten Halle bisher neun dieser Behälter mit abgebrannten Brennelementen. Platz für 71 weitere wäre vorhanden. Der Betreiber Vattenfall hat allerdings beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) einen Antrag auf Genehmigungsänderung gestellt, um in dem Lagergebäude Zwischenwände einzuziehen – was die Kapazität auf 36 Castorbehälter reduzieren würde. Das OVG hatte den gesamten Komplex bereits 2007 zur Verhandlung auf dem Tisch und die Klage abgewiesen, weil es für Anlieger kein Klagerecht bezogen auf terroristische Gefahren erkennen konnte. Das Bundesverwaltungsgericht revidierte ein Jahr später auf die Revision des Betroffenen hin diese Rechtsauffassung. Das Leipziger Gericht verwies den Fall zur Neuverhandlung ans Oberverwaltungsgericht Schleswig zurück.

Richter Dierk Habermann nannte es ein Dilemma, dass ein großer Teil angeforderter Unterlagen vom beklagten Bundesamt für Strahlenschutz mit dem Hinweis auf eine notwendige Geheimhaltung nicht vorgelegt oder in vielen Passagen nur geschwärzt ausgehändigt wurde. So müsse das Gericht nun „mit der Stange im Nebel rumstochern“. Ähnlich argumentierte der Anwalt des Klägers, Ulrich Wollenteit: Er sagte, Akten würden bewusst zurückgehalten, das Geheimhaltungsargument würde zur Prozessstrategie.

Der Kläger unterstellt dem BfS, in seine Sicherheitsabwägungen mit der 2003 erteilten Genehmigung einen möglichen gezielt herbeigeführten Flugzeugabsturz eines Airbus-A380-Großraumjets nicht einbezogen zu haben, obwohl die technischen Daten des erst 2005 in den Dienst gestellten Modells bereits rechtzeitig vorlagen. Die beklagte Seite entgegnete, dass sie zum Genehmigungszeitpunkt nur grobe Informationen über den Flugzeugtyp besaß.

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