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Politik: Justiz unter Zeitdruck: Viele DDR-Delikte verjähren demnächst

Die ostdeutsche Justiz steht unter Zeitdruck. In rund 100 Tagen verjähren die mittelschweren Delikte des DDR-Unrechts, wenn bis dahin kein erstinstanzliches Urteil gefällt ist.

Die ostdeutsche Justiz steht unter Zeitdruck. In rund 100 Tagen verjähren die mittelschweren Delikte des DDR-Unrechts, wenn bis dahin kein erstinstanzliches Urteil gefällt ist. Dazu gehören vor allem Rechtsbeugung und Körperverletzung wie die Misshandlung von Gefangenen. Dutzende Verfahren sind in Berlin und den fünf neuen Ländern noch anhängig, allerdings ist der größte Teil der juristischen Aufarbeitung von DDR-Unrecht abgeschlossen.

In Berlin sind derzeit noch 15 Verfahren wegen Rechtsbeugung gegen insgesamt 25 Angeklagte anhängig, erklärte Justizsprecherin Michaela Blume. Zudem werden noch Fälle wegen Dopings bearbeitet - darunter das spektakuläre Verfahren gegen den langjährigen DDR-Sportchef Manfred Ewald. Der Leiter der für DDR-Unrecht in Neuruppin, Jähnert-Piallat, gibt sich zuversichtlich: "Ich halte es für möglich, dass alle ausstehenden Verfahren rechtzeitig mit einem Urteil abgeschlossen werden."

Nicht betroffen von der Verjährung zehn Jahre nach der Einheit sind schwere Vorwürfe wie etwa Totschlag. Dazu gehören Prozesse wie das zweite Verfahren gegen Mitglieder des SED-Politbüros und die Mauerschützen-Verfahren. Aber auch das Neuruppiner Verfahren gegen zwei DDR-Juristen wegen Verfolgung des DDR-Regimekritikers Robert Havemann braucht keine Verjährung zu fürchten - hier war bereits ein erstinstanzliches Urteil gesprochen worden, das allerdings vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden war.

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