zum Hauptinhalt

Politik: Justizminister weiter gegen Sterbehilfe

Berlin - Aktive Sterbehilfe soll nach dem Willen der Justizministerkonferenz von Bund und Ländern nach wie vor verboten bleiben. Mit der Erneuerung seines Beschlusses aus dem Jahr 2001 wies das Gremium am Donnerstag in Berlin den Vorstoß des Hamburger Innensenators Roger Kusch (CDU) zurück.

Berlin - Aktive Sterbehilfe soll nach dem Willen der Justizministerkonferenz von Bund und Ländern nach wie vor verboten bleiben. Mit der Erneuerung seines Beschlusses aus dem Jahr 2001 wies das Gremium am Donnerstag in Berlin den Vorstoß des Hamburger Innensenators Roger Kusch (CDU) zurück. Er hatte sich öffentlich für die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe ausgesprochen. Die Ablehnung sei einstimmig erfolgt, betonte die Leiterin der Konferenz, Nordrhein-Westfalens Justizministerin Roswitha Müller- Piepenkötter (CDU).

Die Justizminister begründeten ihre Entscheidung mit der „Gefahr eines Dammbruchs beim Lebensschutz“ und der „Sorge vor einem Missbrauch“. Außerdem baten sie Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, um Unsicherheiten bei der medizinischen Betreuung am Lebensende auszuräumen. Besonders bei der so genannten Patientenverfügung gebe es noch Klärungsbedarf, sagte die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU): Die Rechtslage sei „zwar eindeutig, aber unverständlich“, sowohl auf Seiten der Ärzte als auch bei den Patienten. „Wir sehen die Dringlichkeit sehr hoch.“

Die Konferenzteilnehmer einigten sich unter anderem auch darauf, härter gegen den Missbrauch von Scheinvaterschaften vorzugehen. Eine vor zwei Jahren von der Innenministerkonferenz initiierte Untersuchung habe erwiesen, dass Ausländer teilweise auf diesem Wege versuchen würden, das Aufenthaltsrecht oder die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, sagte Merk. Deshalb sollen in erster Linie Jugendämter und Ausländerbehörden zweifelhafte Vaterschaftsanerkennungen befristet anfechten und überprüfen können. Dafür bedürfe es einer Gesetzesänderung, hieß es an die Adresse von Zypries.

Darüber hinaus sollen Notare künftig die erste Instanz im Nachlasswesen sein. Erbschaftsangelegenheiten würden dann schneller abgewickelt und Gerichte und Anwälte entlastet. In familiengerichtlichen Verfahren sollten Notare aber keine Aufgaben übernehmen, sagte Müller-Piepenkötter: „Eine Scheidung light wird es nicht geben“. Dies stoße auf die „uneingeschränkte Zustimmung“ der Bundesjustizministerin, sagte deren Staatssekretär Hansjörg Geiger.

Nicole Diekmann

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false