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Politik: Justizminister wollen Sexualstrafrecht verschärfen Union: Auch gefährliche Ersttäter

in Sicherheitsverwahrung

Berlin (dpa). Zwei Wochen nach dem Sexualmord an der 16-jährigen Jennifer in Neumünster ist parteiübergreifend die Forderung nach einem schärferen Sexualstrafrecht laut geworden. „Deutschland entlässt jährlich mehr als zehn potenzielle Wiederholungstäter in die Freiheit, weil den Richtern die Hände gebunden sind“, sagte Baden- Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) der „Welt am Sonntag“. Jennifers mutmaßlicher Mörder hatte wegen verschiedener sexueller Gewalttaten mehrjährige Haftstrafen verbüßt.

Golls niedersächsischer Amtskollege Christian Pfeiffer (SPD) schrieb in einem Beitrag für die „Bild am Sonntag“: „Der Mörder der 16-jährigen Jennifer säße als Rückfalltäter mit großer Wahrscheinlichkeit seit Jahren in Sicherungsverwahrung, wenn die Richter bei seiner letzten Verurteilung das heute geltende Strafrecht hätten anwenden können.“ In vielen Bundesländern gebe es für die inhaftierten Täter zudem nicht genügend Therapieangebote, kritisierte Pfeiffer. Das erhöhe die Rückfallgefahr.

Nach Ansicht von Goll hat auch das neue Gesetz zur so genannten Sicherungsverwahrung, das seit dem 28. August gilt, eine „Sicherheitslücke“. Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz kann nachträglich angeordnet werden, dass ein Täter auch nach Verbüßung seiner Haft hinter Gittern bleiben muss. Einen entsprechenden Vorbehalt zur nachträglichen Sicherungsverwahrung müssen die Richter bereits im Urteil vermerken.

Das neue Gesetz greift allerdings nicht bei Sexualstraftätern, die bereits vor seinem In-Kraft-Treten verurteilt waren. Goll kündigte an, diese „Gesetzeslücke“ im Schulterschluss mit der Union schon im November im Bundesrat schließen zu wollen. „Es soll möglich werden, dass bereits verurteilte Sexualstraftäter zum Ende ihrer Haft auf Wiederholungsgefahren überprüft werden.“ FDP und Union waren bei den Verhandlungen über das neue Gesetz mit Initiativen gescheitert, wonach die Sicherungsverwahrung auch dann angeordnet werden kann, wenn im Urteil kein Vorbehalt vermerkt ist.

Unterdessen plant die CDU/CSU-Bundestagsfraktion weitere Gesetzesinitiativen zur Verschärfung des Sexualstrafrechts. Nach Angaben ihres Fraktionsvize Wolfgang Bosbach will sich die Union dafür einsetzen, dass die Sicherungsverwahrung bei besonders schweren Sexualdelikten auch bei Ersttätern angewendet werden darf. Geplant sei zudem, sexuellen Missbrauch wieder als Verbrechen statt als Vergehen zu werten, sagte Bosbach der „Welt am Sonntag“.

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