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Politik: Justizministerinnen wollen „Hass“ als Straftatbestand

Potsdam - Zur besseren Bekämpfung des Rechtsextremismus drängen die Bundesländer Brandenburg und Sachsen-Anhalt auf eine Verschärfung des Strafgesetzbuches. Die Justizministerinnen Beate Blechinger (CDU) und Angela Kolb (SPD) sprachen sich am Montag auf einer Tagung in Potsdam dafür aus, rechtsextremistisch und fremdenfeindlich motivierte Gewalttaten künftig als „Hasskriminalität“ zu werten und strenger zu ahnden.

Potsdam - Zur besseren Bekämpfung des Rechtsextremismus drängen die Bundesländer Brandenburg und Sachsen-Anhalt auf eine Verschärfung des Strafgesetzbuches. Die Justizministerinnen Beate Blechinger (CDU) und Angela Kolb (SPD) sprachen sich am Montag auf einer Tagung in Potsdam dafür aus, rechtsextremistisch und fremdenfeindlich motivierte Gewalttaten künftig als „Hasskriminalität“ zu werten und strenger zu ahnden. Beide Länder wollen eine entsprechende Bundesratsinitiative starten, die sich am „Hate-Crime“-Konzept aus den USA orientiert. Konkret fordern beide Länder, das Strafgesetzbuch um einen neuen Tatbestand für extremistisch motivierte gefährliche Körperverletzungen zu erweitern, auf die höhere Strafen stünden. Dies hätte laut Blechinger zusätzlich den Vorteil, dass Körperverletzungen aus extremistischer Motivation direkt ins Bundeszentralregister Eingang fänden – was für die Verfolgung späterer Delikte wichtig wäre.

Brandenburgs Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg äußerte allerdings Vorbehalte gegen einen deutschen Alleingang. Auch Rautenberg will zwar das Strafrecht bei rechtsextremistischen Gewaltdelikten verschärfen – aber „im Zuge der Harmonisierung des europäischen Strafrechtes“. Er sprach sich dafür aus, „rassistische und fremdenfeindlicheBeweggründe“ als „erschwerenden Umstand“ im Strafgesetzbuch zu werten. Man müsse jedoch auch aufpassen, warnte Rautenberg, dass der allgemeinere Begriff „Hasskriminalität“ nicht rechtsextremistisch motivierte Straftaten im öffentlichen Bewusstsein in den Hintergrund treten lasse. Dies verbiete sich in Deutschland schon wegen des Holocaust. Der Hallenser Psychiatrieprofessor Andreas Marneros forderte, bestehendes Recht konsequenter anzuwenden. So sollten Rechtsextremisten nicht zu Bewährungsstrafen verurteilt werden, da sie dies als Freispruch ansähen.

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