zum Hauptinhalt
Bei einem Aktionstag gegen Vorratsdatenspeicherung vor dem Brandenburger Tor in Berlin sitzen künstliche Spinnen im Netz.

© dpa

Vorratsdatenspeicherung: Justizministerium sieht sich durch Studie bestätigt

Kein Schritt vor, kein Schritt zurück: Während die Polizeigewerkschaft Vorratsdaten für unerlässlich hält, lehnt das Justizministerium eine anlasslose Speicherung nach wie vor ab. Grund ist eine neue Studie des Max-Planck-Instituts.

Im Streit um die Vorratsdatenspeicherung sieht sich das Bundesjustizministerium durch ein Gutachten in seiner ablehnenden Haltung bestärkt. Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg kommt zu dem Ergebnis, dass die Vorratsdatenspeicherung die Aufklärungsquote von Straftaten nicht beeinflusst. „Wir glauben daher, dass das Gutachten unsere Position stärkt, wonach man Daten dann erheben soll, wenn es einen konkreten Anlass gibt“, sagte Justizstaatssekretär Max Stadler (FDP). Eine anlasslose Speicherung lehnt das Ministerium nach wie vor ab.

Allerdings verweisen die Autoren der vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebenen Studie darauf, dass ihr Ergebnis nur eine „Momentaufnahme“ sei. „Die Lage ist gegenwärtig gekennzeichnet durch eine noch sehr unsichere statistische Datengrundlage (und) das Fehlen systematischer empirischer Untersuchungen“, heißt es in den Schlussfolgerungen der mehr als 200 Seiten umfassenden Untersuchung.

Nach Ansicht der Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist die Nutzung von Vorratsdaten unerlässlich zur Aufklärung schwerer Verbrechen. Vor Beginn des sechsten Europäischen Datenschutztages am Freitag in Berlin sagte GdP-Sprecher Rüdiger Holecek der Nachrichtenagentur dapd, ein Rückgriff auf diese Telekommunikationsdaten könne dazu beitragen, Täter schnell zu fassen. Beispielsweise bei Entführungen könnte sich dadurch ein entscheidender Zeitvorteil ergeben. Bedenken gegen die Vorratsdatenspeicherung bezeichnete Holecek als „Verschwörungstheorien“.

2010 hatte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung gefordert. Seitdem dürfen Telefon- und Internetverbindungsdaten nicht mehr anlasslos sechs Monate lang zur Kriminalitätsbekämpfung gespeichert werden. In der Debatte gibt es seit Monaten keine Bewegung und die Neuregelung der Speicherung von Telekommunikationsdaten entfacht einen Dauerstreit in der schwarz-gelben Koalition.

Während Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) auf eine möglichst weitreichende Lösung dringt, verteidigt Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ihren Kompromissvorschlag: „Der Bürger, der nichts zu verbergen hat, weil er unschuldig ist, der darf nicht überwacht und kontrolliert werden“, sagte die FDP-Politikerin am Freitag dem Sender HR-Info. Leutheusser-Schnarrenberger plädiert für das „Quick-Freeze“-Modell, demzufolge Telekommunikationsdaten einer Person erst dann gespeichert werden, wenn es einen konkreten Verdacht gegen sie gibt. Die Ministerin zeigte sich zuversichtlich, dass es noch in der ersten Jahreshälfte zu einer einvernehmlichen Regelung komme. (dapd/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false