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Politik: Kalif ohne Staat

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Der Verein des Kölner Islamistenführers Metin Kaplan bleibt verboten

Woran Metin Kaplan glaubt, ist klar, und was er von der Politik in dem Land hält, in dem er lebt, auch. „Er würde sich verleugnen, wenn er sich zu Demokratie und Rechtsstaat bekennt“, verteidigt ihn seine Anwältin Ingeborg Naumann. Allerdings dulden Demokratie und Rechtsstaat diese Einstellung nur begrenzt. Am Mittwoch hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Verbot von Kaplans Kölner „Kalifatsstaat“ bestätigt. Der islamische Verein richte sich mitsamt seinen Unterorganisationen in aggressiv-kämpferischer Weise gegen die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland, hieß es zur Begründung.

Kaplan hatte sich mit seiner Klage gegen das erste Verbot eines religiösen Vereins in Deutschland gewehrt. Innenminister Otto Schily hatte den islamischen Zirkel am 8. Dezember letzten Jahres zerschlagen. Er wollte es schon lange, auch vor dem Terror des 11. September schon, konnte es aber nicht. Denn erst seit dem 8. Dezember war eine Änderung des Vereinsgesetzes in Kraft, die den Religionsvereinigungen ihr Privileg nahm, nicht verboten werden zu können.

Anwältin Naumann bleibt überzeugt, dass dies trotzdem nicht hätte geschehen dürfen. Sie hält die Streichung des Religionsprivilegs für verfassungswidrig, weil dies die Glaubensfreiheit verletze. Das Innenministerium hatte aus allen Rohren auf den gut 1100 Mitglieder zählenden Verein geschossen: Er strebe die Weltherrschaft an, bedrohe Abtrünnige, verunglimpfe die Bundesrepublik, hetze gegen Juden und Amerikaner.

Darüber hinaus ist Kaplan ein verurteilter Straftäter. Er hatte zum Mord an einem Konkurrenten um die geistliche Führerschaft im „Kalifatsstaat“ aufgerufen. Jemand exekutierte den Befehl. Kaplan konnte keine Verbindung zu dem Unbekannten nachgewiesen werden. Seine tödliche Fatwa, für die er eine vierjährige Haftstrafe verbüßt, sah Anwältin Naumann jedoch auch als „einzige Straftat, die jemals aus dem Verein heraus begangen worden ist“.

Allerdings ging es in dem Prozess darum nur am Rande. Im Mittelpunkt standen Sätze wie dieser: „Die Juden sind Tyrannen, die größten Teufel, und sie genießen es, wenn man sich gegenseitig abschlachtet." Der Vorsitzende Richter Franz Bardenhewer zitierte aus einer Publikation des Vereins, in der nach den Worten von Kaplan-Anwältin Naumann „jeder veröffentlichen durfte, was er wollte". Also auch übelste Hetze, die als „Verstoß gegen die Menschenwürde allein schon reicht, um ein Verbot zu begründen“, wie Richter Bardenhewer meinte. Dass dies das Bundesverfassungsgericht nach einer möglichen Beschwerde gegen das Urteil anders sehen könnte, gilt als unwahrscheinlich.

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