zum Hauptinhalt

Politik: Kampf gegen Papiertiger

Antragsteller einer SED-Opferrente beklagen schleppende Bearbeitung

Von Matthias Schlegel

Berlin - Seit 29. August dieses Jahres ist das Gesetz über die SED-Opferrente in Kraft. Doch darüber, wie die zuständigen Verwaltungen in den Bundesländern mit der Opferrente umgehen, gibt es eine Menge Kritik. So beklagen sich Opferverbände über schleppende Bearbeitung der Anträge, hohe Verwaltungshürden und komplizierte Antragsformulare.

„Viele unserer Mitglieder sind sauer, weil sie keinerlei Rückmeldung erhalten, wenn sie ihren Antrag abgegeben haben“, sagt Alex Latotzky von der Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS). Auf den Formularen tauchten teilweise unsinnige Fragen auf. Insgesamt werde offenbar zu wenig Personal eingesetzt. Es sei mit der Antragsflut überfordert.

In Mecklenburg-Vorpommern hatten ganze sieben Mitarbeiter bis Ende November gerade einmal 50 Antragsbewilligungen auf den Weg gebracht. Die VOS beklagt, bei diesem Tempo hätten die letzten Betroffenen in 25 Jahren ihre Opferrente erhalten – wenn sie sie denn erhalten hätten, denn die meisten Antragsteller sind schon jetzt im Rentenalter. Nach der massiven Kritik gelobte das Justizministerium in der vergangenen Woche Besserung und kündigte eine Aufstockung des Personals an.

In Berlin sind bislang 8200 Anträge auf SED-Opferrente beim zuständigen Landesamt für Gesundheit und Soziales eingegangen. In 1400 Fällen seien bereits Bescheide ergangen, sagt Abteilungsleiter Michael Thiel. Er verweist darauf, dass die Antragsteller in jedem Fall einen rückwirkenden Anspruch auf die Opferrente hätten, egal wie lange sich die Bearbeitung hinziehen sollte. Im Übrigen würden ältere Anspruchsberechtigte vorrangig bedacht. Dies wird auch in Sachsen so gehandhabt, wo mit 10 600 Anträgen der bundesweit größte Ansturm zu verzeichnen ist. Die 20 Sachbearbeiter haben dort bislang 2000 Bewilligungsbescheide ausgegeben. 575 Anträge stammten von über 80-Jährigen – sie haben bereits alle ihre Mitteilung.

Die Stasiunterlagenbehörde verzeichnet im Zusammenhang mit der Opferrente derzeit einen starken Zuwachs an Überprüfungsanträgen. Denn weil eine Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit auch bei politisch Verfolgten möglich ist, für die Opferrente aber ein Ausschließungsgrund wäre, werden die Stasiakten zu Rate gezogen. Nach Aussagen von Behördenchefin Marianne Birthler sind bislang rund 3000 Anträge aus den Ländern eingegangen. Bei „etwa einer Handvoll“ lege die Aktenlage nahe, dass ein Ausschließungsgrund infrage komme. Das müsse jedoch immer im Einzelfall beurteilt werden.

Weil Bayern wohl in jedem Fall erst die Auskunft von der Stasiunterlagenbehörde abwartet, ehe sie die Opferrente bewilligt, kommt es dort zu besonders langen Verzögerungen. Eine Beschwerde der VOS einschließlich der Anregung, es doch ähnlich wie Schleswig-Holstein, Hamburg oder Thüringen zu machen und die Bewilligungen vorab zu erteilen, ist nach den Worten von Alex Latotzky auf Unverständnis gestoßen.

Latotzky weist überdies auf einige bittere Grenzfälle hin: Einer Frau, die aus politischen Gründen 176 Tage in einem DDR-Jugendwerkhof eingesessen hatte, fehlen ganze vier Tage, um Anspruch auf die Rente zu haben. Auch eine andere Frau, die an der ungarisch-österreichischen Grenze bei einem Fluchtversuch gestellt wurde, geht leer aus: Die Deutsche hat in Ungarn, also im falschen Land, im Knast gesessen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false