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Das Gebäude der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe.

© dpa

Kampf gegen Terror: Bundesanwälte müssen sich auf wichtige Terrorverfahren beschränken

Die Zahl der Terrorismusverfahren steigt immens. Die Bundesanwaltschaft stößt an ihre Grenzen und beklagt Überlastung.

Von Frank Jansen

Die Bundesanwaltschaft nähert sich angesichts der weiter wachsenden Menge von Terrorverfahren offenbar den Grenzen der Belastbarkeit. „Wir werden uns – oder besser gesagt: wir müssen uns – zukünftig auf die bedeutsamsten Terrorismusverfahren konzentrieren“, sagte Generalbundesanwalt Peter Frank am Donnerstagabend beim Jahrespresseempfang seiner Behörde in Karlsruhe. Als einen wesentlichen Grund nannte Frank die Verfahrenszahlen „und die damit einhergehenden Kapazitätsprobleme“.

Die Terrorismus-Abteilung der Bundesanwaltschaft hatte im vergangenen rund 240 Verfahren eingeleitet. Bei den meisten, ungefähr 200, geht es um den Verdacht islamistisch motivierten Terrors. Hier bildete laut Frank bei den meisten Verfahren „der Konflikt in Syrien und im Irak den Schwerpunkt“. Der Generalbundesanwalt sprach von knapp 140 Verfahren gegen rund 200 Beschuldigte. Anfang 2014 seien es noch fünf Verfahren mit acht Beschuldigten gewesen. Seit 2014 habe die Bundesanwaltschaft in fast 30 Syrien-Verfahren Anklage erhoben. In 20 Fällen seien auch Urteile ergangen.

Die Bundesanwaltschaft sieht sich zunehmend mit einer dezentralen Strategie der Terrormiliz IS konfrontiert. Das habe dazu geführt, „dass die Lage heute sehr viel komplexer ist“, sagte Frank. Er nannte mehrere Varianten. Die erste: der IS schicke gezielt Attentäter nach Europa, die sich mit lokalen Gruppen zusammenfinden, um hier Anschläge vorzubereiten und zu verüben. Als Beispiele nannte Frank die Anschläge vom 13. November 2015 in Paris und den Angriff in Brüssel am 22. März 2016.

Eine weitere Variante sind die Anschläge von IS-inspirierten und bisweilen bis zum Angriff gelenkten Einzeltätern. Frank erwähnte den Axtangriff des Flüchtlings Riaz Khan Ahmadzai in Würzburg am 18. Juli 2016 und den nur sechs Tage später folgenden Sprengstoffanschlag des Asylbewerbers Mohammed Daleel in Ansbach. Ob auch der Berlin-Attentäter Anis Amri und der Syrer Jaber Albakr, der den Berliner Flughafen Tegel angreifen wollte, vom IS dirigiert wurden, sei „einer der zentralen Punkte bei unseren Ermittlungen“, sagte Frank.

Ein weiterer Fall ist der des in Deutschland aufgewachsenen Mädchens Safia S., das am 26. Februar 2016 im Bahnhof Hannover mit einem Messer einem Bundespolizisten in den Hals stach. Die Bundesanwaltschaft hat am Freitag in dem Prozess, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet, gegen die zur Tatzeit 15-jährige Deutschmarokkanerin eine Jugendstrafe von sechs Jahren wegen versuchten Mordes beantragt. Laut Anklage stand Safia S. mit dem IS in Verbindung. Ein Mitangeklagter soll drei Jahre Jugendstrafe bekommen. Dem heute 20 Jahre alten Deutschsyrer wirft die Bundesanwaltschaft vor, von der geplanten Straftat erfahren, sie aber nicht der Polizei gemeldet zu haben.

Schläfer sind ein Problem

Dem Generalbundesanwalt macht außerdem eine dritte Terrorvariante Sorgen. Der IS schickt Schläfer nach Deutschland. Exemplarisch nannte der Generalbundesanwalt den Fall der dreiköpfigen Zelle in Schleswig-Holstein. Bundeskriminalamt, Landeskriminalamt und Bundesamt für Verfassungsschutz befassten sich monatelang mit den vermeintlichen Flüchtlingen, die im Herbst 2015 über die Balkanroute eingereist waren. „Die Ermittlungen gestalteten sich extrem schwierig, weil die drei genau das gemacht haben, was man von einer Schläferzelle erwartet: sie haben sich möglichst unauffällig verhalten“, sagte Frank. Im September 2016 gelang es der Bundesanwaltschaft, Haftbefehle gegen die Männer zu erwirken. Der Fall beunruhigt Frank auch, weil die verschlüsselte Kommunikation der Schläferzelle aus rechtlichen wie technischen Gründen „in weiten Teilen“ nicht zu überwachen war. „Das Risiko, trotz aller personellen Anstrengungen den Befehl des IS zum Zuschlagen nicht mitzubekommen, war immens.“

Der Generalbundesanwalt sieht da einen fatalen Trend. Aktuell sei „festzustellen, dass nur noch in wenigen Fällen Beschuldigte vollständig unverschlüsselt - und damit für die Strafverfolgungsbehörden auswertbar – kommunizieren“. Dies habe zu einem massiven Defizit bei der Gewinnung von Beweismitteln durch Telekommunikationsüberwachung geführt. Deshalb habe er, sagte Frank, „gemeinsam mit den Generalstaatsanwälten und Generalstaatsanwältinnen der Länder auf unserer gemeinsamen Herbsttagung Anfang November 2016 einen Beschluss gefasst, in dem wir den Bundesjustizminister und die Landesjustizminister dringend um eine rechtliche Anpassung unserer Befugnisse an die modernen Standards der Kommunikation bitten“.

Frank sprach außerdem von zwei „Strukturverfahren“ mit Bezug zum syrischen Bürgerkrieg. Die Bundesanwaltschaft befasst sich mit Kriegsverbrechen, die das Assad-Regime begangen hat, und mit den Gräueltaten des IS. Im Fall des syrischen Diktators werden 28.000 Bilddateien eines Fotografen der syrischen Militärpolizei mit dem Decknamen „Caesar“ ausgewertet, die 2014 ins Ausland gelangten.

Zu den Verbrechen der Terrormiliz IS befragen Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt 1000 jesidische Frauen und Kinder. Baden-Württemberg hatte sie im Rahmen eines „Flüchtlingssonderkontingents“ nach Deutschland geholt. Die Befragungen seien „zunächst durchaus schwierig“ gewesen, sagte Frank, „weil die Zeuginnen häufig schwer traumatisiert sind“. Der IS hat in seinem Herrschaftsbereich viele jesidische Frauen und Mädchen versklavt.

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