zum Hauptinhalt

Politik: Kampf gegen Terror: Reiselustig, jung, arabisch - und finanziell unabhängig

Im Zentrum der angelaufenen Rasterfahndung stehen junge Männer islamischen Glaubens im Alter zwischen 20 und 35 Jahren. Bereits seit rund zwei Wochen liefern die Universitäten in den meisten Bundesländern den Sicherheitsbehörden die hierzu angeforderten Daten von Studenten aus 15, zumeist arabischen Staaten.

Im Zentrum der angelaufenen Rasterfahndung stehen junge Männer islamischen Glaubens im Alter zwischen 20 und 35 Jahren. Bereits seit rund zwei Wochen liefern die Universitäten in den meisten Bundesländern den Sicherheitsbehörden die hierzu angeforderten Daten von Studenten aus 15, zumeist arabischen Staaten. Von ihnen müssen - falls es dazu einen richterlichen Beschluss gibt - neben persönlichen Angaben wie Namen, Geburtsdatum und -ort, Nationalität und Wohnort auch weitere Angaben übermittelt werden. Hierzu gehören etwa Religionszugehörigkeit, Familienstand und eventuelle Beschäftigungsverhältnisse. Um den Kreis weiter einzuengen, wird nach Studierenden technischer und naturwissenschaftlicher Fächer gesucht.

Sie sollen mehrsprachig sein, keine eigenen Kinder haben und finanziell unabhängig sein. Als weitere Kriterien gelten eine rege Reisetätigkeit und häufige Visabeantragungen, etwa auf Grund als verloren gemeldeter Papiere. Aus diesen Informationen erstellen die Landeskriminalämter eine Ausgangsdatei, die anschließend mit den Dateien anderer Behörden wie Einwohnermeldeämtern und Ausländerbehörden abgeglichen werden. Offenbar werden darüber hinaus auch Dateien von anderen öffentlichen und privaten Einrichtungen in die Rasterfahndung einbezogen. Hierzu zählen unter anderem Flughafengesellschaften, Versorgungsunternehmen (Gas, Wasser, Strom), Sicherheits- und Reinigungsdienste.

Bei dieser Fahndung von Computer zu Computer wird somit eine abstrakte Suchmethode vor die konkrete polizeiliche Ermittlung gestellt. In einem so genannten "negativen Datenabgleich" wird zunächst der große Datenbestand der Ausgangsdatei durch den Abgleich mit den Gegendateien der sonstigen Behörden und Institutionen immer weiter verringert. Am Ende, so die Theorie, bleibt ein gewisser "Bodensatz" negativer Treffer übrig, der nun von den Ermittlern mit herkömmlichen kriminalistischen Methoden aufgeklärt werden soll.

Entwickelt wurde die Rasterfahndung in den siebziger Jahren speziell für RAF-Mitglieder. Dabei gingen die Ermittler davon aus, dass Terroristen anonyme Großwohnlagen mit einer Tiefgarage bevorzugen würden, sich nicht polizeilich anmelden und Miete oder Strom bar bezahlen. Die Angaben der Einwohnermeldeämter wurden daher mit denen von Maklern und Stromkonzernen abgeglichen. Die Ergebnisse hielten sich in den siebziger Jahren jedoch in Grenzen. Aktuelle Fahndungserfolge gelangen der Polizei damals nicht, nur im Nachhinein konnte sie einige konspirative Wohnungen entdecken.

In den letzten Jahren wurde das umstrittene Mittel daher eher zurückhaltend eingesetzt. Ob der Datenmix diesmal zu besseren Ergebnissen führt, gilt als fraglich. Wie soll man beispielsweise eine finanzielle Unabhängigkeit feststellen? Auch eine extrem-islamistische Einstellung lässt sich kaum per Computer ermitteln. Keiner der bisher in der Bundesrepublik ermittelten mutmaßlichen Verdächtigen war zuvor in dieser Richtung aufgefallen.

Otto Diederichs

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false