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Staatsministerin Aydan Özoguz findet, das Innenministerium unter der Leitung von Thomas de Maizière mache seine Arbeit nicht: Es sollte mehr Angebote an Sprach- und anderen Integrationskursen machen.

© Thilo Rückeis

SPD-Kritik am Integrationsgesetz: Kampfansage an Innenminister de Maizière

Staatsministerin Aydan Özoguz kritisiert die Pläne für ein Integrationsgesetz von Innenminister Thomas de Maizière und die fehlenden Angebote für Flüchtlinge.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) stößt mit seinen Plänen für ein Integrationsgesetz auf entschiedenen Widerspruch. Nicht nur EU-Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD) und DGB-Chef Reiner Hoffmann äußerten scharfe Kritik, auch die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Staatsministerin Aydan Özoguz (SPD), erteilte dem Vorhaben ihres Kabinettskollegen eine klare Absage.

Nach dem Willen von de Maizière sollen Flüchtlinge nur noch dann ein Daueraufenthaltsrecht erhalten, wenn sie sogenannte Integrationsleistungen vorweisen können, darunter ausreichende Deutschkenntnisse – ein Ansatz, den der Minister am Wochenende im Tagesspiegel-Interview bekräftigte: „Wer keinen Sprachkurs besucht und sich nicht um Arbeit bemüht, der soll in Zukunft in Deutschland nicht dauerhaft bleiben können, wenn keine Fluchtgründe mehr bestehen.“

Derzeit seien Flüchtlinge privilegiert, sagt de Maizière. Sie bekämen bereits nach drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, ohne dass geprüft werde, ob sie integriert sind und für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Andere Ausländer erhielten dagegen nur dann eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis, wenn sie Deutsch können, ihren Lebensunterhalt sicherstellen und sich mit der hiesigen Rechts- und Gesellschaftsordnung auskennen. Für die Integrationsbeauftragte Özoguz rührt der Minister damit „am Allparteienkompromiss von 2005 zum Zuwanderungsgesetz, ohne überzeugende oder neue Argumente vorzubringen“.

Damals sei die Besserstellung von Flüchtlingen beim Daueraufenthalt ausgiebig erörtert worden, sagte Özoguz dem Tagesspiegel. „Union, SPD, FDP und Grüne waren sich einig, dass es sehr gute Gründe für eine Privilegierung von Asylberechtigten und Bürgerkriegsflüchtlingen einerseits gegenüber Arbeitsmigranten und andererseits bei der Erteilung der Niederlassungserlaubnis gibt.“ Die einen müssten völlig unvorbereitet in ihre neue Heimat fliehen. Die anderen, die nach Deutschland kämen, um zu arbeiten, müssten ein Visum beantragen, seien oft jung und hätten ihre Auswanderung mit Sprachkursen im Ausland geplant.

Özoguz: Das Innenministerium macht seine Arbeit nicht

Özoguz warf de Maizière vor, fälschlicherweise den Eindruck zu erwecken, Flüchtlinge wollten sich nicht integrieren. „Außerdem – und das finde ich als Integrationsbeauftragte sehr ärgerlich – tut der Innenminister so, als gäbe es mit der seit zehn Jahren geltenden Regelung bisher relevante Probleme in der Praxis, die nun dringend zu lösen wären. Das ist absurd.“ Es sei vielmehr so, dass zu wenig Sprachkurse angeboten würden: „Nicht nur die anerkannten Flüchtlinge, sondern auch viele Asylbewerber werden oft frustriert, weil das Innenministerium und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ihre Arbeit auf der Angebotsseite nicht machen.“

EU-Parlamentspräsident Schulz sagte der „Bild am Sonntag“, Deutschland habe bereits alle gesetzlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration. Notwendig sei hingegen eine bessere finanzielle Ausstattung der Kommunen. DGB-Chef Hoffmann wertete de Maizières Pläne als „reinen Populismus“. Die Integration von Flüchtlingen werde auf Sanktionen reduziert, dabei sei die Zahl der Verstöße gegen Integrationsauflagen sehr gering, sagte er der „Funke Mediengruppe“.

Aus Sicht des Deutschen Städte- und Gemeindebundes steht die „Herkulesaufgabe Integration“ noch bevor: Für rund 300.000 zusätzliche Schüler würden bis zu 20.000 Lehrer, und für 100.000 Kita-Kinder mindestens 15.000 Erzieherinnen und Erzieher gebraucht, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg dem Tagesspiegel. Landsberg sagte, er rechne in der kommenden Woche mit einem Integrationsgesetz, in dem die Frage, wer das finanziere, beantwortet wird.

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