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Politik: Kanthers kostspielige „Kriegskasse“ Heute Urteil gegen Ex-Minister der CDU

Wiesbaden - Anfang 2000 erschütterte der Skandal um die geheimen Auslandskassen der hessischen CDU die Republik. Heute kann der zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofs einen Schlussstrich unter das nunmehr sechs Jahre währende juristische Nachspiel der Affäre ziehen.

Wiesbaden - Anfang 2000 erschütterte der Skandal um die geheimen Auslandskassen der hessischen CDU die Republik. Heute kann der zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofs einen Schlussstrich unter das nunmehr sechs Jahre währende juristische Nachspiel der Affäre ziehen.

Im Zentrum des Prozesses, in dem heute eine Entscheidung fällt, steht der frühere Bundesinnenminister Manfred Kanther. Als CDU-Generalsekretär hatte Kanther 1983 die geheime „Kriegskasse“ der hessischen CDU in die Schweiz schaffen lassen. Der Grund: das 1984 verschärfte Parteiengesetz. Siebzehn Jahre lang waren Vermögen und Erträge gesetzwidrig in den Rechenschaftsberichten verschwiegen worden. Umgerechnet rund 10 Millionen Euro hatten Kanthers Mitstreiter – Schatzmeister Casimir Prinz Wittgenstein und Finanzberater Horst Weyrauch – in den Geldkreislauf der Partei eingeschleust. Das Wiesbadener Landgericht hat Kanther zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren und Weyrauch zu einer Buße von rund 61 000 Euro verurteilt.

Doch in der Revision vor dem Bundesgerichtshof haben sich Kanthers Chancen verbessert. Die oberste Anklagebehörde, die Bundesanwaltschaft, mochte dem harten Strafurteil der Wiesbadener Wirtschaftsstrafkammer nicht folgen. Diese hatte Kanther und seine Mitangeklagten für die 21-Millionen-Euro-Strafe, die der Bundestagspräsident gegen die hessische CDU verhängt und mit den schwarzen Auslandskassen der Landespartei begründet hatte, verantwortlich gemacht.

Die Angeklagten hatten dagegen stets bestritten, einen Schaden zu Lasten der CDU in Kauf genommen zu haben. Auch zwei Instanzen der Verwaltungsjustiz hatten in Zweifel gezogen, dass die Geldbuße vom Parteiengesetz gedeckt war; erst das Bundesverfassungsgericht hatte Rechtsklarheit geschaffen. Die Bundesanwaltschaft hat deshalb beantragt das Verfahren vor dem Landgericht neu aufzurollen. Fällt der Vorwurf, Kanther & Co. seien für die Sanktion verantwortlich, stellt sich die Frage der Verjährung neu.

Nur wenn Kanther und seine Helfer einen Vermögensschaden bewusst in Kauf genommen haben, kann der Untreuevorwurf aufrechterhalten werden. Kanthers Anwälte rechnen mit einem Freispruch. Doch mehrere Mitglieder des Strafsenats haben in der Verhandlung erkennen lassen, dass sie den Untreuevorwurf nicht für abwegig halten. Die eigentlich zuständigen Parteigremien waren schließlich über ihr Vermögen nicht informiert und konnten infolgedessen nicht souverän über dessen Verwendung entscheiden. Der Senat ist an die Anträge der Prozessbeteiligten nicht gebunden, kann also sowohl das Urteil der ersten Instanz bestätigen, verwerfen oder aber, wie von der Bundesanwaltschaft beantragt, eine neue Verhandlung vor dem Landgericht anordnen.

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