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Karlsruhe: BGH: Großrazzia gegen G-8-Gegner war rechtswidrig

Ein Beschuldigter klagte, und seine Beschwerde wurde gehört: Die von der Bundesanwaltschaft geleiteten Durchsuchungsaktionen gegen Globalisierungsgegner vor dem G-8-Gipfel im Mai 2007 waren unzulässig.

Die Bundesanwaltschaft war für die Ermittlungen überhaupt nicht zuständig, entschied der zuständige Staatsschutzsenat auf die Beschwerde eines der Beschuldigten in Karlsruhe. Der Gipfel der sieben führenden Industrienationen und Russlands (G8) hatte wochenlang zu Protestaktionen geführt.

Einen Monat vor dem Gipfel ging die Bundesanwaltschaft am 9. Mai 2007 mit einer groß angelegten Polizeiaktion in mehreren Städten gegen Gegner des Regierungstreffens vor. 900 Beamte durchsuchten insgesamt 40 Wohnungen, Büros und andere Einrichtungen der linksautonomen Szene in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen und Niedersachsen. Insgesamt 21 Gipfelgegner standen im Verdacht, eine terroristische Vereinigung gegründet zu haben.

Nach Ansicht des Bundesgerichtshof gibt es nachhaltige Zweifel, ob sich die Betroffenen tatsächlich zu einer Vereinigung im strafrechtlichen Sinn zusammenschlossen. "Eine von den Beschuldigten etwa gebildete Vereinigung kann ... nicht als terroristische Vereinigung eingeordnet werden, was die Zuständigkeit des Bundes ohne weiteres begründet hätte." Auch fehle es an einer besonderen Bedeutung des Falles. Diese ist zusätzlich für die Bundeszuständigkeit für eine kriminelle Vereinigung erforderlich.

Grünen-Chefin Claudia Roth lobte das Urteil als "schallende Ohrfeige für die verantwortlichen Akteure". Der Geschäftsführer der Linken, Dietmar Bartsch, sagte: "Es wird zunehmend zu einem Problem, dass der BGH Entscheidungen der Bundesanwaltschaft kassieren muss, um Recht und Gerechtigkeit in Deutschland herzustellen." (smz/dpa)

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