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Politik: Karlsruhe entscheidet über Ungleichbehandlung der Überlebenden in Ost und West

Haben Kriegsopfer in den alten und neuen Bundesländern Anspruch auf die gleiche Grundrente? Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe wird am kommenden Dienstag über diese Streitrage entscheiden.

Haben Kriegsopfer in den alten und neuen Bundesländern Anspruch auf die gleiche Grundrente? Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe wird am kommenden Dienstag über diese Streitrage entscheiden. Bisher bekommen Kriegsverletzte im Westen rund 13 Prozent mehr Geld als ihre Leidensgenossen im Osten. Die Standardrente Ost liegt bei 1700 DM, im Westen beträgt sie etwas über 2000 DM. Zwei Männer aus Daßlitz und Apolda, die im Zweiten Weltkrieg schwer verletzt wurden, betrachten das als verfassungswidrige Ungleichbehandlung und haben deshalb das BVerfG in Karlsruhe angerufen.

Der Erste Senat verhandelte bereits im November vergangenen Jahres über die Verfassungsbeschwerden, das Urteil wird nun am Dienstag verkündet. Einer der Beschwerdeführer ist der 1923 geborene Fritz Schumann aus Apolda, der in Thüringen Vorsitzender des Sozialverbandes Deutschland ist. Schumann wurde im Januar 1944 schwer verwundet und verlor seinen rechten Arm. Die Rente der Kriegsversehrten, die nach dem Bundesversorgungsgesetz gezahlt wird, richtet sich nach der Schwere der Verwundung. Sie soll einerseits die Mehrkosten für die Lebensführung berücksichtigen, aber auch ein ideeller Ausgleich sein.

"Gleicher Krieg, gleiche Entschädigung"

Nach der Wiedervereinigung sind es im Osten etwas über 60000 Personen, die Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten. 1991 begann die Grundrente in den neuen Ländern mit nur 46,37 Prozent des West-Niveaus, seit Juli 1999 beträgt der Satz 86,71 Prozent. Eine vollständige Anpassung ist bei der an die Einkommensentwicklung gekoppelten Kriegsopferrente nicht absehbar. Auch der Sozialverband der Kriegsopfer fordert eine Gleichbehandlung. Der Bundesgeschäftsführer Ulrich Laschet sagte in der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe, der Grundsatz "gleicher Krieg, gleicher Staat, gleiches Opfer, gleiche Entschädigung", müsse nun durchgesetzt werden. Dass die Kriegsopfer in der ehemaligen DDR schlecht behandelt wurden und noch weniger Leistungen erhielten, rechtfertige nicht, sie auch weiterhin schlechter zu stellen.

Die Bundesregierung hat in der mündlichen Verhandlung Verständnis für die Forderung bekundet, aber festgestellt, rechtlich sei die Ankoppelung der Kriegsopferrente an das Einkommensgefüge nicht zu beanstanden. Nach Angaben der Bundesregierung hätten die Mehrkosten für eine gleich hohe Entschädigung bis 1999 rund 560 Millionen DM betragen. Der Sozialverband rechnet vor, dass eine Gleichstellung 1999 einen Mehraufwand von 35 Millionen bedeutet hätte. Nun müsse Karlsruhe entscheiden, ob eine Gleichstellung verfassungrechtlich geboten ist.

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