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Politik: Karlsruhe hält NPD-Verbotsverfahren für „durchführbar“

Präsident des Bundesverfassungsgerichts: Einstellung 2003 war keine Vorentscheidung über Verfassungsmäßigkeit der Partei

Berlin Deutschlands oberste Richter haben ein neues NPD-Verbotsverfahren ins Gespräch gebracht. Das im März 2003 gescheiterte Verfahren habe keine Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit der Partei getroffen, schrieb der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, in „Bild am Sonntag“. Sein Stellvertreter Winfried Hassemer nannte ein erneutes Verbotsverfahren im „Spiegel“ nach wie vor „durchführbar“. Papier und Hassemer äußerten sich im Zuge der Debatte um den NPD-Eklat im sächsischen Landtag. Dort hatten die Rechtsextremen die NS-Diktatur verharmlost. Papier erinnerte daran, dass die Einstellung des damaligen Verbotsverfahrens „keine Vorentscheidung über künftige Verbotsanträge“ darstelle. Die Richter hätten in einer „auch im Senat nicht unumstrittenen Entscheidung“ ein rechtsstaatliches Verfahren als nicht gewährleistet gesehen, da sich der Verbotsantrag zum Teil auf Äußerungen von V-Leuten gestützt habe.

In Kiel demonstrierten am Samstag 8500 Menschen gegen die NPD und einen Aufmarsch von 450 Neonazis in der Stadt. Wegen Waffenbesitzes wurden laut Polizei vier Angehörige der rechten Szene festgenommen. Während der Gegendemonstration unter dem Motto „Runder Tisch gegen Rassismus und Faschismus“ kam es zu Ausschreitungen, nach denen 70 Demonstranten aus der linken Szene festgenommen wurden. Die Polizei sprach von einer „massiven und harten Auseinandersetzung“. Die Demonstranten warfen Steine, Flaschen und Feuerwerkskörper.

Unterdessen will der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) prüfen lassen, ob die NPD von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden kann. „Trotz des gescheiterten Verbotsverfahrens ist unstreitig, dass die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt“, sagte Müller der „Bild am Sonntag“. „Wir sollten prüfen, ob es rechtlich möglich ist, dass verfassungsfeindliche Parteien keine staatliche Finanzierung erhalten“, sagte Müller. In der Debatte für ein schärferes Gesetz gegen Neonazi-Aufmärsche erwartet der innenpolitische Sprecher der SPD, Dieter Wiefelspütz, trotz aller Bedenken eine rasche Lösung. „Innerhalb von vier Wochen haben wir uns über die Details verständigt“, sagte Wiefelspütz der „Rheinischen Post“. „Über 90 Prozent“ der von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) vorgeschlagenen grundlegenden Überarbeitung des Versammlungsrechts seien sehr zu begrüßen.

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