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Karlsruhe: Zypries will Polizei-Zugriff auf Handys und PC erschweren

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat sich vor dem Bundesverfassungsgericht gegen höhere rechtliche Hürden beim polizeilichen Zugriff auf Handys und Computer ausgesprochen. Karlsruhe prüft derzeit, ob dafür schon eine Wohnungsdurchsuchung ausreicht.

Karlsruhe - Zypries sagte, der verfassungsrechtliche Schutz des Fernmeldegeheimnisses erstrecke sich nicht auf Mobiltelefone und PC, nur weil darauf Verbindungsdaten über den Telefon- oder E-Mail-Verkehr gespeichert seien. Das Karlsruher Gericht prüft, ob die Beschlagnahme solcher Geräte an strengere Bedingungen als eine normale Wohnungsdurchsuchung geknüpft werden muss, weil die Ermittler daraus sensible Telekommunikationsdaten «auslesen» können.

Der Zweite Senat verhandelt über die Verfassungsbeschwerde einer Heidelberger Richterin, die vor drei Jahren bei Ermittlungen wegen eines vermeintlich geplanten Anschlags auf US-Einrichtungen in Heidelberg zwei Haftbefehle gegen ein verdächtiges Paar erlassen hatte. Als kurz danach darüber in den Medien berichtet wurde, geriet die - persönlich mit einem Spiegel-Reporter bekannte - Juristin ins Visier der Heidelberger Staatsanwaltschaft. Fast fünf Monate später wurde ihre Wohnung durchsucht und dabei ihr Computer sowie Handy-Verbindungsdaten beschlagnahmt, ohne dass sich der Verdacht bestätigt hätte.

Im Mittelpunkt des Verfahrens steht nach den Worten des Senatsvorsitzenden Winfried Hassemer die Frage, ob der technologische Fortschritt in der Telekommunikation Auswirkungen auf den verfassungsrechtlichen Schutz für Betroffene habe. «Aus Verbindungsdaten lassen sich Tagesabläufe, Reisen, Begegnungen rekonstruieren.»

Nach den Worten von Zypries endet der besondere Schutz des Fernmeldegeheimnisses mit dem Abschluss des Kommunikationsvorgangs - ebenso wie das Postgeheimnis mit der Ankunft des Briefs beim Empfänger ende. Ulricht Stephan vom baden-württembergischen Justizministerium stellte klar, dass das Grundgesetz Betroffene ohnehin gegen unberechtigte Wohnungsdurchsuchungen schütze.

Bereits im Frühjahr hatte eine Kammer des Karlsruher Gerichts entschieden, Handy-Beschlagnahmen seien an die - erhöhten - gesetzlichen Vorgaben für die Erhebung von Verbindungsdaten gebunden. Dies war auf erhebliche Kritik bei Ermittlern gestoßen.

Nach Angaben der Bundesanwaltschaft spielt die Sicherstellung von Verbindungsdaten beispielsweise für die Wirtschaftskriminalität eine Rolle, weil inzwischen Geschäftsunterlagen oft per E-Mail ausgetauscht würden. Norbert Walz vom Landeskriminalamt Stuttgart schätzt, dass bei Ermittlungen gegen Wirtschaftskriminellen in fast einem Viertel der Fälle Handy- und Mail-Daten «ausgelesen» werden. (tso/dpa)

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