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Politik: Kassen wollen Beiträge weiter senken

Berlin – Die Krankenkassenbeiträge sollen spätestens zum Beginn nächsten Jahres auf breiter Front sinken. Das kündigte der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Hans-Jürgen Ahrens, in einem Interview mit der „Bild“-Zeitung an.

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Berlin – Die Krankenkassenbeiträge sollen spätestens zum Beginn nächsten Jahres auf breiter Front sinken. Das kündigte der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Hans-Jürgen Ahrens, in einem Interview mit der „Bild“-Zeitung an. SPD-Generalsekretär Klaus Uwe Benneter lobte die Gesundheitsreform. Er sagte, die jüngsten Geschäftszahlen der gesetzlichen Kassen zeigten, „dass wir auf dem richtigen Weg sind sowohl bei der Absenkung der Arzneimittelkosten als auch bei der Häufigkeit der Arztbesuche“.

In den ersten drei Monaten dieses Jahres erzielten die Krankenkassen einen Überschuss von 950 Millionen Euro. Dies ist jedoch nur zum Teil auf Einsparungen im Zuge der Gesundheitsreform zurückzuführen. Wie die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung am Donnerstag mitteilte, haben allein die Betriebsrentner 400 bis 450 Millionen Euro zu diesem Überschuss beigetragen.

Seit Jahresanfang müssen Betriebsrentner statt des halben den vollen Kassenbeitrag auf ihre Zusatzeinnahmen zahlen. Dagegen sind bereits Musterklagen anhängig.

Auch die privaten Krankenversicherer haben sich am Donnerstag mit Reformvorschlägen zu Wort gemeldet. Sie wollen die Rechte der Versicherten mit besseren Wechselmöglichkeiten und neuen Einstiegstarifen verbessern, wenn die Politik dafür im Gegenzug auf die Einführung einer Bürgerversicherung verzichtet.

Benneter und die grüne Gesundheitspolitikerin Birgitt Bender lehnen eine solche Verknüpfung jedoch ab. „Der Vorschlag kann die Bürgerversicherung nicht ersetzen“, sagte der SPD-Generalsekretär. Der Vorschlag der privaten Kassen sei zwar ein „Schritt in die richtige Richtung“, fügte Benneter im Gespräch mit dem Tagesspiegel hinzu. Durch das neue Angebot würden aber nur diejenigen entlastet, die oberhalb der Bemessungsgrenze lägen.

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