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Politik: Keine Ausnahme

Schon bald bekamen die Töchter der Augsburger Geisel nur noch Sozialhilfe. Das Arbeitsamt durfte nicht mehr zahlen

Der Fall sei zwar tragisch, sagt Gerhard Rieblinger. Aber „Gesetz ist Gesetz“, und eine Ausnahme habe man nicht machen können. Rieblinger ist Sprecher des Arbeitsamtes in Augsburg, und er begründet, warum seine Behörde der inzwischen tot gemeldeten Sahara-Geisel Michaela Spitzer schon drei Wochen nach ihrer Entführung kein Arbeitslosengeld mehr überwiesen hat. „Weil sich die Frau nicht rechtzeitig zurückgemeldet hat, haben wir am 31. März die Auszahlung gestoppt“, sagt er. Für die beiden Töchter der geschiedenen Augsburgerin, zehn und 14 Jahre alt, war fortan nur noch das örtliche Sozialamt zuständig. Die Mädchen mussten mit dem deutlich niedrigeren Sozialhilfesatz auskommen.

Ganz wohl haben sich die Arbeitsamtsmitarbeiter mit ihrer Entscheidung offenbar nicht gefühlt. Rieblinger zählt auf, wen man vorher alles kontaktiert habe: Auswärtiges Amt, Bundesanstalt für Arbeit, Landesarbeitsamt, Krankenkasse, Sozialamt, Kripo. „Wir wollten klären, ob es für die Kinder nicht doch eine Ausnahmemöglichkeit gibt.“ Die Antwort war immer die gleiche: Wenn der oder die Arbeitslose dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, müssen die Leistungen eingestellt werden. Und die gelernte Kinderpflegerin Spitzer, die zuletzt als Raumausstatterin gearbeitet hatte, stand nicht zur Verfügung. Sie befand sich in den Händen algerischer Geiselnehmer.

Dabei ist der Raum Augsburg mit Raumausstatter-Jobs derzeit nicht gerade gesegnet. Deshalb hatte die 45-Jährige ihre Algerienreise vom Arbeitsamt auch genehmigt bekommen. Danach, so sieht es das Gesetz vor, hat sich der Arbeitslose sofort zurückzumelden. Wenn nach zwei Aufforderungen immer noch keine Reaktion kommt, wird die Auszahlung gestoppt. Nicht gestrichen, wie Rieblinger betont. Verspätete Rückkehrer könnten die Wiederbewilligung der Hilfen jederzeit wieder beantragen.

Der Behördensprecher erinnert an Fälle von Auswanderern, die versucht hatten, aus Deutschland Arbeitslosengeld zu bekommen. Aber lassen sich Geiselopfer mit Sozialschmarotzern vergleichen? Er könne verstehen, dass Außenstehende für den Stopp der Zahlungen kein Verständnis hätten, sagt Rieblinger. „Aber die Versichertengemeinschaft kann so was einfach nicht tragen.“ Die Betroffenen fielen in keine Lücke, es fließe weiter Geld. Nur weniger eben, und zuständig sei die nächste Instanz, das Sozialamt. Auch bei der Polizei gibt es keinen Fonds für derartige Fälle. „Menschliche Zuwendungen, gerade für Kinder, die zahlt man aus der eigenen Tasche“, sagt Dieter Kollisch vom Landeskriminalamt in München. Auch im Fall Spitzer gab es dieses Mitgefühl ohne Spesenrechnung. Ein Kripo-Beamter, so berichtete die „Süddeutsche Zeitung“, habe sich intensiv um die Töchter der Verschollenen gekümmert, sie auch schon mal auf eigene Kosten ins Kino oder zum Minigolf eingeladen. Und längerfristig, so das bayerische Innenministerium, gebe es ja immerhin das Opferentschädigungsgesetz.

Mit dem aber ist deutschen Kriminalitätsopfern im Ausland und deren Familien nicht geholfen. Zugrunde liegt ihm nämlich nicht das Staatsangehörigkeits-, sondern das Territorialprinzip. Will heißen: Deutsche Hilfe gibt es nur, wenn die Gewalttat auf deutschem Territorium stattfand. In den meisten Reiseländern, so beklagte die Opferhilfsorganisation Weißer Ring bereits nach den Anschlägen auf der tunesischen Insel Djerba, existiere keine vergleichbare Regelung. „Seit Jahren ärgere ich mich, dass deutsche Opfer im Ausland leer ausgehen“, sagt der CDU-Abgeordnete Siegfried Kauder. Der Rechtsanwalt initierte einen Gesetzänderungsantrag, der inzwischen zur Beratung in den Ausschüssen liegt. „Ich will, dass das Territorialprinzip fällt“, sagt er. Die Geiseltragödie in Algerien sei Anlass genug, „dass man da jetzt endlich mal rangeht“ .

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