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Politik: Keine Ermittlungen gegen Rumsfeld

Karlsruhe/Berlin - Generalbundesanwalt Kay Nehm wird wegen der Folteraffäre in Abu Ghraib nicht gegen US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld ermitteln. Nach Informationen des Tagesspiegels wird in der Karlsruher Behörde derzeit erwogen, dies noch vor Beginn der Sicherheitskonferenz Mitte Februar in München offiziell bekannt zu geben, zu der Rumsfeld ursprünglich erwartet worden war.

Karlsruhe/Berlin - Generalbundesanwalt Kay Nehm wird wegen der Folteraffäre in Abu Ghraib nicht gegen US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld ermitteln. Nach Informationen des Tagesspiegels wird in der Karlsruher Behörde derzeit erwogen, dies noch vor Beginn der Sicherheitskonferenz Mitte Februar in München offiziell bekannt zu geben, zu der Rumsfeld ursprünglich erwartet worden war. Er hatte seinen Besuch jedoch abgesagt, nachdem Menschenrechtsorganisationen Strafanzeige nach dem Völkerstrafgesetzbuch wegen Folter bei Nehm gestellt hatten. Seit US-Präsident George W. Bush seinen Besuch in Deutschland für Ende Februar angekündigt hatte, war der Druck auf die Ermittler zudem noch gewachsen, das Verfahren einzustellen.

Nehm beruft sich darauf, dass an der Folteraffäre um das irakische Gefängnis Abu Ghraib keine Deutschen beteiligt gewesen seien. Laut Gesetz kann er bei Taten nach dem Völkerstrafgesetzbuch von der Verfolgung absehen, wenn weder ein Tatverdacht gegen einen Deutschen besteht noch die Tat gegen einen Deutschen begangen wurde.

Der Generalbundesanwalt wird nach Tagesspiegel-Informationen nun noch abschließend prüfen, ob ein weiterer Folterverdacht gegen die US-Administration eine rasche Beendigung des Verfahrens verhindern würde. Der gebürtige Libanese Khaled El-Masri beschuldigt US-Ermittler, ihn Ende 2003 in Mazedonien gekidnappt und fünf Monate lang als angebliches Al-Qaida-Mitglied in Afghanistan verhört und gefoltert zu haben. Die USA sollen Masri mit einem gleichnamigen Terrorverdächtigen verwechselt haben. Masri ist deutscher Staatsbürger. Dies würde eine Einstellung des Verfahrens erschweren.

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