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Politik: Keine Klagewelle durch Gesetz zur Gleichbehandlung

Berlin - Trotz des vor einem Jahr in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) besteht in Deutschland beim Thema Diskriminierung noch erheblicher Aufklärungs- und Sensibilisierungsbedarf. Dennoch sei eine positive Bilanz zu ziehen, sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Martina Köppen, am Donnerstag in Berlin.

Berlin - Trotz des vor einem Jahr in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) besteht in Deutschland beim Thema Diskriminierung noch erheblicher Aufklärungs- und Sensibilisierungsbedarf. Dennoch sei eine positive Bilanz zu ziehen, sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Martina Köppen, am Donnerstag in Berlin. Rund 2300 Beratungen wegen Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Behinderung oder Alter – vor allem im Berufsleben – hat die Stelle bisher durchgeführt. Entgegen anfänglichen Prognosen sei die befürchtete Klagewelle jedoch ausgeblieben. Das liegt Köppen zufolge aber nicht daran, dass nicht diskriminiert werde. Vielmehr sei die Mehrheit der Betroffenen nicht an einer Klage, sondern an gütlicher Einigung interessiert.

Das Gleichbehandlungsgesetz hat die deutschen Unternehmen laut einer Studie der Universität Dortmund bislang 1,73 Milliarden Euro gekostet. Die Studie ergab, dass 74 Prozent der befragten Unternehmen das Gesetz für überflüssig halten. 87 Prozent verbinden damit vor allem mehr Bürokratie. Auch Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt kritisiert, dass für die Betriebe ein „hochbürokratischer und kostenträchtiger Begründungs- und Dokumentationsaufwand“ entstanden sei. Die Unternehmen seien gezwungen, bei jedem Bewerbungsverfahren jederzeit den Nachweis der Nichtdiskriminierung führen zu können. Martina Köppen nimmt die Befürchtungen der Wirtschaft ernst. Sie möchte nun einen „Pakt mit der Wirtschaft“ schließen und mit den Arbeitgebern über Benachteiligungen in der Arbeitswelt sprechen. „Die Unternehmen werden langfristig von der Vielfalt und Chancengleichheit profitieren“, sagte die Leiterin der Stelle. Der Missbrauch des Gesetzes von sogenannten AGG-Hoppern – die sich nur zum Schein auf ausgeschriebene Stellen bewerben und dann mit Verweis auf das Gesetz eine Entschädigung fordern – ist laut Köppen gering: „Die Gerichte sind in der Lage, fingierte Diskriminierungsfälle von echten zu unterscheiden.“ lwi

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